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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Austermann: Bundesregierung sagt immer noch nicht die ganze Wahrheit zu Beraterverträgen

Berlin (ots)

Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Vergabepraxis und
kostenexterne Beratung der Bundesregierung“ erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich
Austermann MdB:
In der Antwort auf die kleine Anfrage der Unionsfraktion im
Bundestag über die „Vergabepraxis und Kosten externer Beratung der
Bundesregierung“ gibt die Regierung nur unvollständig Auskunft über
die in Anspruch genommene externe Beratung und deren Kosten.
Nachdem die Bundesregierung Anfang Januar 2004 zunächst mitteilte,
sie habe für Beraterverträge im Jahr 2003 13 Mio. € ausgegeben, kommt
sie nunmehr in ihrer Antwort vom 2.2.2004 zur Halbwahrheit und teilt
mit, dass für Beraterverträge von 1999-2003 rd. 169 Mio. € ausgegeben
wurden. Dies ist der 23fache Betrag dessen, was zunächst für das Jahr
2003 behauptet wurde. Aber auch diese neuen Angaben sind nicht
vollständig, da in der Antwort viele Bereiche total ausgespart sind.
Alleine im Verteidigungsministerium entstanden in den letzten 4
Jahren Kosten für Berater in einem Volumen von über 500 Mio. Euro.
Dementsprechend sagt die Bundesregierung auch selber in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage: „Der Anspruch auf vollständige
Erfassung aller noch vorhandenen Daten kann angesichts der Fülle des
zu untersuchenden Datenmaterials und des zur Verfügung stehenden
Zeitraumes nicht erfüllt werden.“
Beispiele für wichtige und große Beratungskomplexe, die in der
jetzt vorgelegten Antwort von der Bundesregierung nicht
berücksichtigt sind:
•Im Bundesverteidigungsministerium ein Vertrag über rd. 26 Mio.
Euro Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit dem IT-Projekt Herkules.
Hinzu kommt ein Vertrag über rd. 11 Mio. Euro Beratungsleistungen für
das Reformmanagement der Bundeswehr.
•Alle im Hinblick auf die GEBB vergebenen Beraterverträge.
•Der ganze Komplex der Bundesagentur für Arbeit.
•Die Einführung neuer Software-Systeme im Bundesfinanzministerium
und im Bundesinnenministerium.
Hinzu kommt, dass bereits eine Reihe rechtswidriger Vergaben
aufgedeckt wurden. Deshalb bedarf nicht nur der Umfang sondern vor
allem die Vergabepraxis der Bundesregierung einer weiteren
eingehenden Überprüfung. Der Rechtsbruch durch Missbrauch von
Vergabe- und Haushaltsrecht muss endlich aufhören. Die Union wird im
Haushaltsausschuss weitere kritische Fragen stellen und den
anstehenden Bericht des Bundesrechnungshofs diskutieren.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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