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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Austermann: Haushaltsberatungen unterbrechen!

Berlin (ots)

Zum aktuellen Stand der Haushaltsberatungen erklärt
der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dietrich Austermann MdB:
Der Entwurf des Haushalts 2004 ist – auch in der Fassung der
Bereinigungsvorlage - nicht beschlussfähig; zu viele wesentliche und
finanziell gewichtige Punkte sind ungeklärt (z.B. Steuern,
Arbeitsmarkt). Vor diesem Hintergrund hat die Unionsfraktion im
Haushaltsauschuss beantragt, die Beratungen zum Bundeshaushalt 2004
auszusetzen, bis die haushaltsrelevanten Gesetzgebungsvorhaben, die
derzeit im Vermittlungsverfahren anhängig sind, von Bundestag und
Bundesrat beschlossen worden sind, die Bundesregierung den
Haushaltsentwurf entsprechend überarbeitet und bei den großen
Schätzansätzen (Steuern, Arbeitsmarkt) realistische Zahlen vorgelegt
hat.
Der Bundesrat hat am 7. November hinsichtlich einer Reihe von
haushaltsrelevanten Gesetzgebungsvorhaben den Vermittlungsausschuss
angerufen. Das Haushaltsbegleitgesetz mit dem Vorziehen der 3. Stufe
der Steuerreform, das Steuervergünstigungsabbaugesetz, die
Gemeindefinanzreform, die Tabaksteuer sowie das Gesetz zur
Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) sind mit
erheblichen finanziellen Auswirkungen für den Bundeshaushalt
verbunden. Der Ausgang des Vermittlungsverfahrens ist völlig offen.
Damit stehen auch die erheblichen finanziellen Auswirkungen der im
Vermittlungsverfahren befindlichen Gesetzentwürfe noch nicht fest.
Allein durch Hartz IV sollen durch die „Grundsicherung für
Arbeitssuchende“ Milliardenbeträge in den Bundeshaushalt verlagert
werden. Im Gegenzug sollen 7 Umsatzsteuerpunkte von den Ländern auf
den Bund übertragen werden. Auf einer im zweistelligen
Milliardenbereich veränderlichen Basis kann jedoch kein seriöser
Beschluss zum Haushalt 2004 gefasst werden. Das Haushaltsverfahren,
wie es die rot-grüne Koalition praktizieren will, würde die
Beratungen zum Haushalt ad absurdum führen. Es macht keinen Sinn,
einen Haushalt zu beschließen, der durch die Ergebnisse des
Vermittlungsverfahrens möglicherweise wenige Wochen später in
wesentlichen Teilen überholt wäre und bereits im Januar 2004 durch
einen Nachtragshaushalt angepasst werden müsste.
Im Übrigen werden wesentliche Haushaltsschwerpunkte falsch
gesetzt: Rot-Grün hat durch eine jahrelange wirtschafts- und
wachstumsfeindliche Politik die finanziellen Gestaltungsspielräume
des Staates derart eingeengt, dass eine zukunftsorientierte Politik
zum Wohle unserer Gesellschaft nicht mehr möglich ist. Wir brauchen
einen Politikwechsel für Deutschland. Umfassende Reformen des
Arbeitsmarktes, Neubegründung der sozialen Sicherungssysteme, eine
umfassende Vereinfachung des Steuersystems und eine umfassende
Entbürokratisierung sind Kernelemente dieses Politikwechsels; damit
soll die soziale Marktwirtschaft als die erfolgreichste
Wirtschaftsordnung für die Bundesrepublik fit gemacht werden für die
Chancen der Globalisierung.
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ist der Haushalt des
Bundes bereits im ursprünglichen Regierungsentwurf verfassungswidrig.
Mit 30,8 Mrd. € überschreitet die geplante Neuverschuldung die
Investitionsausgaben um rd. 6 Mrd. €. Weitere erhebliche Risiken sind
offenkundig. Eine Verletzung der Defizitgrenze nach Art. 115 GG ist
nur erlaubt, wenn eine Störung des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts gegeben ist. Angesichts der anhaltend hohen
Arbeitslosigkeit von 4 bis 4,5 Millionen und der seit drei Jahren
andauernden Stagnation kann eine Störung des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts im Sinne des Art. 115 angenommen werden. Das
Grundgesetz erfordert jedoch auch, dass die erhöhte
Nettokreditaufnahme und die damit finanzierten Maßnahmen zur Abwehr
der Störung geeignet sein muss.
Bereits heute steht fest, dass auch 2004 die 3%-Defizit-Grenze des
Maastricht-Vertrages überschritten wird, zum dritten Mal in Folge.
Die andauernde Verletzung des Europäischen Stabilitätspaktes ist
insbesondere auf die überbordende Neuverschuldung des Bundes
zurückzuführen. Eine Nettokreditaufnahme, die bereits in der Planung
dazu führt, dass erneut gegen den Maastricht-Vertrag verstoßen wird,
bedeutet den „vorsätzlichen“ Bruch eines völkerrechtlichen Vertrages.
Damit verliert der Stabilitäts- und Wachstumspakt seine
Glaubwürdigkeit. Die rot-grüne Koalition hat das Instrument zur
Wahrung der Stabilität des Euro Schritt für Schritt ausgehöhlt. Durch
ihre Verschuldungspolitik fügt die rot-grüne Regierung der
gemeinsamen europäischen Währung einen irreparablen Schaden zu. Die
falsche Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Finanzpolitik der rot- grünen
Regierung hat die größte Wachstums- und Beschäftigungskrise in
Deutschland verursacht. Die Folge für die öffentlichen Kassen sind
sprunghaft ansteigende Defizite durch sinkende Steuereinnahmen und
explodierende Sozialausgaben. In dieser dramatischen Haushaltslage
ist es zwingend erforderlich, dass in erster Linie der
Staatsverbrauch reduziert wird. Das bedeutet, sämtliche Titelansätze
aller Ressorthaushalte müssen auf Einsparmöglichkeiten hin geprüft
werden. In allen Ressorts sind die Kosten für Aushilfskräfte,
Sachverständige und Gutachten sowie Öffentlichkeitsarbeit deutlich
zurückzuführen. Es ist unverantwortlich, dass trotz einer
verfassungswidrigen Nettokreditaufnahme die Ausgaben der
Bundesregierung für Öffentlichkeitsarbeit im kommenden Jahr um 15
Millionen € auf rd. 100 Millionen € ansteigen sollen. Die Ausgaben
für ideologisch motivierte Projekte, wie etwa die Förderung von
Modell- und Demonstrationsvorhaben und das Bundesprogramm Ökolandbau
im Bereich Landwirtschaft, das Programm „Nachhaltig leben und
Arbeiten“ im Bereich Bildung und Wissenschaft, müssen vollständig
gestrichen werden.
Der Bundeshaushalt 2004 ist - auch ohne die vorgezogene
Steuerreform - mit erheblichen Risiken behaftet. Sie ergeben sich aus
falschen gesamtwirtschaftlichen Annahmen, zu optimistischen Ansätzen
bei den Steuereinnahmen und den Arbeitsmarktausgaben sowie
unsicheren, aber dennoch unterstellten Bundesratsentscheidungen zu
mehreren großen Einnahme- und Ausgabepositionen (s.o.). Damit
verstößt der Entwurf gegen die Haushaltsgrundsätze von Wahrheit und
Vollständigkeit. Gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit wird
die wahre Haushalts- und Finanzlage zum Zeitpunkt der
Budgetaufstellung verschleiert. Die Risiken im Haushalt 2004 belaufen
sich auf insgesamt rd. 20 Mrd. €. Allein im Bereich Arbeitsmarkt
besteht schon auf der Basis geltenden Rechts eine Unterdeckung von
6-7 Mrd. €. Die Annahme von Rot-Grün, dass durch die Hartz-Gesetze I
und II Einsparungen in Höhe von 4 Mrd. € erwirtschaftet werden, ist
illusorisch. Bei Umsetzung von Hartz IV wächst die Lücke auf 10 Mrd.
€ an.
Die nicht umgesetzte Kürzung des Bundeszuschusses zur
Rentenversicherung um 2 Mrd. € ist in eine Globale Minderausgabe
umgewandelt worden. Insgesamt belaufen sich die Globalen
Minderausgaben im Bundeshaushalt auf über 3 Mrd. €. Globale
Minderausgaben dieser Größenordnung beschädigen den Deutschen
Bundestag als Haushaltsgesetzgeber. Eine ungedeckte Lücke in dieser
Größenordnung ist ein weiteres Indiz dafür, dass der Bundeshaushalt
auch ohne das schuldenfinanzierte Vorziehen der Steuerreform eine
verfassungswidrige Kreditaufnahme aufweisen würde.
Die nach der letzten Steuerschätzung zusätzlich zu
berücksichtigenden Steuermindereinnahmen von fast 5 Mrd. € sollen
durch weitere Platzhaltergeschäfte der Bundes mit der Kreditanstalt
für Wiederaufbau zur Privatisierung von Anteilen des Bundes bei der
Deutschen Telekom AG und der Deutschen Post AG finanziert werden. Das
ist nichts anderes als eine teure und risikoreiche verdeckte
Kreditaufnahme, wie es der Bundesrechnungshof gerade in einem
Gutachten festgestellt hat. Zudem verschleudert der
Bundesfinanzminister damit zum Stopfen von Haushaltslöchern die
Reserven des Bundes unter Wert. Die Altersversorgung der ehemaligen
Bediensteten der Postnachfolgeunternehmen wird deshalb künftige
Haushalte des Bundes – über Jahrzehnte – verstärkt belasten.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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