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Winkelmeier-Becker: Schutzlücken im Sexualstrafrecht müssen geschlossen werden

Berlin (ots)

Vorgehensmuster in der Silvesternacht offenbart Handlungsbedarf

Im Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen und Eigentumsdelikten, die sich in der Silvesternacht in mehreren deutschen Städten ereigneten, gibt es eine intensive Diskussion um Verschärfungen im Strafrecht. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Derartige schlimme Taten dürfen sich weder so noch in anderen Konstellationen wiederholen. Deshalb sehen wir weiteren Handlungsbedarf und fordern den Justizminister auf:

   - Sexuelle Belästigung, die nicht die Grenze zur sexuellen 
     Nötigung überschreitet, muss unter Strafe gestellt werden: Auch 
     wenn es "nur" um Grapschen geht, ist das ein massiver und 
     traumatisierender Übergriff, der durch nichts zu rechtfertigen 
     ist! Bundesminister Maas hat dies bisher abgelehnt, dabei darf 
     es nicht bleiben. Unabhängig davon werden wir Schutzlücken im 
     Sexualstrafrecht schließen, die allerdings nicht erst seit 
     Silvester auf der Agenda stehen und dort auch keine konkreten 
     Strafbarkeitslücken zur Folge haben.
   - Die Tatvariante des "Antanzens" muss selbständig unter Strafe 
     gestellt werden. Wer so zum Diebstahl ansetzt, darf auch dann 
     nicht davon kommen, wenn der Angriff abgewehrt werden kann! 
     Leider wird das "Antanzen" in der Praxis teilweise als bloße 
     straflose Vorbereitungshandlung angesehen. Deshalb ist 
     Handlungsbedarf geboten.
   - Wir brauchen eine bessere Rechtsgrundlage zur Beschlagnahme von 
     Handys zum Zweck der Identitätsfeststellung, auch wenn sie nicht
     als Tatmittel eingesetzt werden. Die Handys können dann 
     anschließend unter Angabe der geprüften Personalien wieder 
     abgeholt werden. In Köln hätte dies bei der Ermittlung der Täter
     sehr hilfreich sein können.
   - Für Grapschereien und Nötigungen, die aus einer Menschenmenge 
     heraus begangen werden, sollte eine entsprechende Regelung wie 
     bei der Beteiligung an einer Schlägerei geschaffen werden. Dann 
     macht sich derjenige strafbar, der an solchen Übergriffen 
     teilnimmt, auch wenn sein konkreter Tatbeitrag im Übrigen nicht 
     sicher geklärt und bewiesen werden kann.  Dies hat das 
     Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bisher 
     abgelehnt.
   - Die Möglichkeit der Anordnung von Untersuchungshaft muss 
     erleichtert werden: Der Katalog der Straftaten, bei denen 
     Untersuchungshaft auch angeordnet werden kann, wenn kein 
     Haftgrund vorliegt, muss auf weitere schwere Straftaten 
     ausgeweitet werden- wie beispielsweise auf die Vergewaltigung 
     und auf schweren Raub.
   - Es ist richtig, dass vor allem bei einigen typischen 
     Strafratbeständen die Ausweisung und Abschiebung erleichtert 
     werden sollen. Zu diesen Tatbeständen müssen auch Urkundsdelikte
     gehören: Wer den Staat über seine Nationalität belügt, um 
     bessere Bleibechancen zu erschleichen, wer Meldepflichten umgeht
     und unseren Staat nicht respektiert, darf kein Bleiberecht 
     bekommen."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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