CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Kors: Hospizförderung darf
Ehrenamt nicht zerstören!
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Anhörung des Gesetzentwurfs des Bundesrates zur Förderung ambulanter Hospizdienste erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Lohmann MdB und die zuständige Berichterstatterin Eva-Maria Kors MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Intention des Bundesratsentwurfs, ambulante Hospizarbeit durch einen angemessenen Personalzuschuss zu fördern. Die in über 1000 ambulanten Hospizdiensten in Deutschland vor allem ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger leisten einen überaus wertvollen und unverzichtbaren Beitrag. Die Sterbebegleitung ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Bedeutung in Zukunft noch wachsen wird.
Bei der Flankierung der ehrenamtlich Tätigen durch hauptamtliche Fachkräfte fordern die Hospizdienste finanzielle Unterstützung. Die Fachkräfte sollen entsprechend den Vorstellungen der Verbände vor allem die qualifizierte soziale Beratung, die Vernetzung bestehender Strukturen in der Sterbebegleitung sowie die Gewinnung, Schulung und Betreuung der Ehrenamtlichen gewährleisten.
Die angestrebte Schaffung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen darf jedoch nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht dazu führen, dass der ehrenamtliche Charakter der ambulanten Hospizarbeit verloren geht. Dies entspricht auch den Forderungen der Verbände. Der Gesetzentwurf des Bundesrates lässt ebenso wie die Vorschläge der Regierungsfraktionen eine klare Abgrenzung zwischen der Förderung Ambulanter Hospizdienste (AHD) und Ambulanter Hospizdienste mit palliativer Beratungsleistung (AHPB) vermissen. Dies könnte dazu führen, dass Ambulante Hospizdienste ohne palliative Beratungsleistung von der Förderung zumindest teilweise ausgeschlossen sind und letztlich der Hospizbewegung der Grundstein - die Ehrenamtlichkeit - genommen wird. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher die Klarstellung des Gesetzentwurfs dahingehend, dass auch ambulante Hospizdienste, die keine palliative Beratung anbieten, förderungswürdig sind. Nur so kann der ehrenamtliche Charakter der Hospizbewegung auf Dauer gesichert werden.
Darüber hinaus beinhaltet die zur Sicherung der Arbeit eines ambulanten Hospizdienstes erforderliche Fachlichkeit insbesondere auch kommunikative und psychosoziale Kompetenzen in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen, Sterben, Tod und Trauer berücksichtigen. Sie setzt ferner Gruppen- und Leitungserfahrung insbesondere im Umgang mit Ehrenamtlichen voraus. Im Gegensatz zu den Vorschlägen der Regierungskoalitionen engt der Bundesratsentwurf die Anforderung an die Qualifizierung der zu fördernden Personen nicht auf die schmerztherapeutische und palliativmedizinische Versorgung Sterbender ein und stärkt damit die Förderung der ehrenamtlichen Strukturen der Hospizbewegung. Davon unabhängig muss die palliativmedizinischer Betreuung durch speziell ausgebildete Fachkräfte sichergestellt und entsprechend finanziert werden.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates bedarf des weiteren einer Klarstellung, dass auch die Sterbebegleitung in Einrichtungen der Altenpflege möglich ist und das auch Länder und Kommunen sich weiterhin an der Finanzierung ambulanter Hospizarbeit zu beteiligen haben.
Grundsätzlich lässt sich festhalten: Das eklatante Defizit in der Versorgung mit palliativer Beratung und Betreuung in Deutschland wird sich auch nicht mit den vorliegenden Entwürfen sowohl des Bundesrates als auch der Regierungskoalitionen auflösen lassen. Vielmehr ist zu befürchten, dass es durch diese gesetzlichen Regelungen zu überzogenen und unrealistischen Ansprüchen und Forderungen an die Hospizbewegung kommen wird, die Ehrenamtliche so nicht leisten können und sollen.
Unabhängig von der Förderung ambulanter Hospizdienste ist es für die CDU/CSU-Fraktion ein wichtiges Anliegen, die gem. § 39 a SGB V vorgeschriebene Mindesthöhe des Kassenzuschusses bei stationären Hospizen deutlich zu erhöhen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher eine umfassende und genaue Bestandsaufnahme und Beratung dieses Themas, an deren Ende eine schlüssige Konzeption für die Arbeit der Hospizdienste in Deutschland stehen muss. Das Vorgehen der Regierungsfraktionen jedenfalls, kurzfristig und zusammenhanglos Änderungsanträge im sogenannten Pflege-Leistungsverbesserungsgesetz ohne ausführliche parlamentarischen Beratung unterzubringen, wird dem Anliegen der Hospizbewegung nicht gerecht!
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