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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Hauser: Gene sind keine Rohstoffe

Berlin (ots)

Zur 1. Lesung des Gesetzesentwurfs zur Umsetzung
der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht erklärt der
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Norbert Hauser MdB:
Dein Gen gehört mir! - Die Möglichkeit, dass dieser Satz einmal
Wirklichkeit werden könnte, darf nicht am Ende der Beratungen über
die Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht stehen.
Es gibt in vielen Ländern der Europäischen Union Bedenken gegen
die Biopatentrichtlinie, die auch der Bundesrat in seinem Beschluss
vom 1. Dezember 2000 zum Ausdruck gebracht hat. Ebenso denkt die
Mehrheit in der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der Modernen
Medizin".
Also kann es mit der Klarheit und Rechtssicherheit der
EU-Biopatentrichtlinie und des Umsetzungsgesetzes nicht so weit her
sein. Dieser Eindruck wird durch den Gesetzesentwurf selbst erhärtet:
§ 1 a Abs. 1 PatG lautet: "Der menschliche Körper ..., sowie die
bloße Entdeckung seiner Bestandteile ...können nicht patentierbare
Erfindungen sein". In Abs. 2 heißt es aber: "Ein isolierter
Bestandteil des menschlichen Körpers kann eine patentierbare
Erfindung sein" - und zwar ohne weitere Einschränkung wie sie etwa
für Gene gilt. Nur für sie fordert Abs. 3 die Angabe der Funktion bei
der gewerblichen Anwendbarkeit.
Das ist wie Feuer und Wasser - Darf nun patentiert werden oder
nicht ?
   Die Grundsatzfrage bei der Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie
lautet: Dürfen Gene, dürfen Bestandteile des menschlichen Körpers,
darf die Natur patentiert werden ?
Ebenso wenig wie ein Wissenschaftler für Sauerstoff, Blei, Chlor
oder Zink geistiges Eigentum reklamieren kann, dürfen Gene,
Gensequenzen oder Teilsequenzen zum geistigen Eigentum werden. Gene
sind keine Rohstoffe und Patentämter keine Bergämter für genetische
Bodenschätze. Der Mensch und seine Gene dürfen nicht die Goldgräber
Claims des 21. Jahrhunderts sein. Genetische Informationen sind keine
Software, an denen Urheberrechte begründet werden dürfen.
Dies gilt es klarzustellen, bevor die Biopatentrichtlinie
umgesetzt wird. Wie bei der Stammzellenforschung sollten wir uns die
Zeit nehmen. Die Bundesregierung hat darüber hinaus die Pflicht, in
Brüssel dafür zu sorgen, dass die notwendigen Klarstellungen
erfolgen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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