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Hasselfeldt: Familienförderung von Rot/Grün ist Etikettenschwindel

Berlin (ots)

Zu der Vorstellung des Gesetzentwurfs zur
Familienförderung und den eigenen Vorschlägen der Union äußert die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda
Hasselfeldt MdB:
Der Gesetzentwurf von Rot/Grün stellt nur eine Minimalumsetzung
der Bundesverfassungsgerichtsbeschlüsse aus dem Jahr 1998 dar. Von
echter Familienförderung kann nicht die Rede sein. Vielmehr wird ein
Großteil der Entlastungen durch Streichung bzw. Abschmelzung
bisheriger Steuervorteile von den Familien und Alleinerziehenden
selbst finanziert.
Der Entwurf ist noch in wichtigen Punkten verbesserungsbedürftig.
Insbesondere die Regelung der Kinderbetreuungskosten greift zu kurz.
SPD und Grüne wollen zwar nachgewiesene Kinderbetreuungskosten bis zu
einem Betrag von 1.500 EURO zum Abzug zulassen soweit die
Kinderbetreuungskosten einen Betrag von 1.548 EURO übersteigen, doch
leuchtet es nicht ein, dass dieser Abzug nur möglich sein soll, wenn
beide Ehegatten oder der Alleinerziehende einem Beruf nachgehen.
Dadurch wird wieder zwischen Eltern erster und zweiter Klasse
differenziert. Diese Regelung muss für alle gelten.
Im Gegensatz zur Regierung, die eine Streichung des bisherigen
Freibetrags für Haushaltshilfen vorsieht, fordert die Union daher
eine Änderung der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Familien
müssen eine staatliche Unterstützung auch dann erfahren, wenn sie
Kindermädchen im Haushalt beschäftigen. Familien mit Kindern sollen
sich auch für diese Art von Betreuung entscheiden können. Die Union
schlägt daher vor, dass Steuerpflichtige mit Kindern oder hilflosen
Personen Ausgaben für Betreuungspersonen bis zu einem Betrag von
18.000 DM absetzen können. Voraussetzung für den durchschnittlich
monatlichen Abzug von 1.500 DM ist lediglich, dass für das
Kindermädchen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Diese
Beiträge können auch von Dritten entrichtet werden. Damit werden auch
sog. Dienstleistungszentren mit in die Förderung aufgenommen. Die
Steuervergünstigung greift selbst dann, wenn Kindermädchen im Rahmen
eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ("630 DM-Job") tätig
werden. Um diese Art von Betreuung in die Förderung mit in das Gesetz
aufzunehmen, wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen entsprechenden
Antrag in die Beratungen einbringen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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