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Flosbach/Tillmann: Anpassung des Investmentsteuerrechts, Erleichterungen für Pensionseinrichtungen und intensivere Bekämpfung der Steuerhinterziehung verabschiedet

Berlin (ots)

Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanz-ausschuss des Deutschen Bundestages die Anpassung des Investmentsteuerrechts an den neuen Rechtsrahmen für Investmentfonds beschlossen (AIFM-Steueranpassungsgesetz). Gleichzeitig sollen das Steuerrecht zugunsten von Pensionseinrich-tungen und Brandunterstützungsvereinen geändert und die Bekämpfung der Steuerhinterziehung intensiviert werden. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und die zuständige Berichterstatterin, Antje Tillmann:

"Auslöser für die Anpassungen im Investmentsteuerrecht ist das sogenannte AIFM-Umsetzungsgesetz, dass diese Woche ebenfalls im Bundestag verabschiedet wird. Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz werden ein komplett neues Regelwerk für alle Investmentfonds und ihre Manager geschaffen und die Aufsicht über Investmentfonds deutlich verschärft. Mit den Änderungen im Investmentsteuerrecht werden die steuerlich notwendigen Änderungen nachvollzogen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Investmentfondsbereich eingeschränkt.

Gleichzeitig wird eine neue Rechtsform zur Bündelung von Pensionsver-pflichtungen und Pensionsvermögen, die Investment-Kommanditgesellschaft eingeführt. Damit kommen wir einem langjährigen Bedürfnis der Wirtschaft nach. Künftig können Unternehmen, die international tätig sind, ihre auf mehrere Länder verteilten Pensionsvermögen in einem zentralen Vehikel zusammenführen. Steuerrechtliche Hindernisse, die bisher bestanden, haben wir aus dem Weg geräumt. Hiermit stärken wir Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung wie etwa Pensionskassen. Die Gesetzesformulierung haben wir so eng gefasst, dass ungerechtfertigte Steuergestaltungen vermieden werden.

Im Rahmen dieses Gesetzes wollen wir außerdem einige mit dem Investmentsteuerrecht nicht zusammenhängende Regelungen umsetzen, die zügig angegangen werden müssen.

Dabei geht es um die Umsetzung des sogenannten FATCA-Abkommens und damit um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, die in Form von Kapitalanlagen im Ausland geschieht. Ein Abkommen Deutschlands mit den USA zu einem automatischen Informationsaustausch steht kurz vor der Unterzeichnung. Dieses Abkommen ist zugleich Vorbild für einen generellen automatischen Informationsaustausch auf europäischer und internationaler Ebene, für den die Bundesregierung sich mit Nachdruck einsetzt. In dem vorliegenden Gesetzgebungsverfahren haben wir die nötigen innerstaatlichen Änderungen im Steuerrecht veranlasst, damit die Verpflichtungen aus solchen Abkommen erfüllt werden können.

Schließlich war uns wichtig, steuerliche Erleichterungen für die ländlichen Brandunterstützungsvereine gesetzlich zu verankern. Zum Beispiel war bisher nur im Verwaltungswege vorgesehen, dass von der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer bei Unterstützungsleistungen, die nicht in Geld bestehen, abgesehen wird. Diese Erleichterungen nehmen wir nun in das Gesetz selbst auf und schaffen hiermit Rechtssicherheit."

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebracht und der durch verschiedene Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP ergänzt wurde, sieht u. a. folgende Maßnahmen vor:

   -	Durch das parallel laufende AIFM-Umsetzungsgesetz wird eine neue
Rechtsform zur Bündelung der Pensionsverpflichtungen und 
Pensionsvermögen von Unternehmen 
("Investment-Kommandit-gesellschaft") eingeführt. Mit dem 
AIFM-Steueranpassungsgesetz werden die steuerlichen Begleitregelungen
dazu auf den Weg gebracht. Insbesondere soll die Gesellschaft, die 
die Pensionsvermögen aus verschiedenen Ländern lediglich verwaltet, 
selbst kein Steuersubjekt sein. Zur Vermeidung von Gestaltungen 
werden diese Gesellschaften auf Zwecke der Bündelung von 
betrieblichem Altersvorsorgevermögen beschränkt.
   -	Zur Umsetzung des FATCA-Gesetzes (mit dem "Foreign Account Tax 
Compliance Act" der USA sollen sich ausländische Finanzinstitute 
verpflichten, der US-Steuerbehörde Informationen über Kunden mit 
US-Steuerbezug zur Verfügung zu stellen) haben sich Deutschland und 
die USA auf eine völkerrechtliche Vereinbarung geeinigt. Die deutsche
Bundesregierung strebt an, auf der Grundlage dieser Entwicklung zu 
einem allgemeinen Modell für den automatischen Informationsaustausch 
zu kommen, europäisch und weltweit. Mit der Maßnahme im 
AIFM-Steueranpassungsgesetz werden die Begleitregelungen erlassen, 
die für die Ermittlung der personenbezogenen Daten sowie ihre 
automatische Übermittlung an den anderen Vertragsstaat auf der Basis 
dieser geplanten völkerrechtlichen Vereinbarungen erforderlich sind.
   -	Für ländliche Brandunterstützungsvereine waren bisher nur 
aufgrund einer Verwaltungsanweisung im Billigkeitswege steuerliche 
Erleichterungen vorgesehen. Mit der Übertragung der 
Verwaltungskompetenz für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer auf 
den Bund ist dieser Erlass obsolet geworden. Durch eine 
Gesetzesergänzung stellt die Koalition diese Erleichterungen auf eine
sichere Rechtsgrundlage: Von der Erhebung der Versicherungsteuer und 
der Feuerschutzsteuer wird im Hinblick auf nicht in Geld bestehende 
Unterstützungsleistungen abgesehen. Des Weiteren gilt ein Freibetrag 
in Höhe von 5.500 Euro für Umlagen, die im Falle eines akuten 
Schadensfalles von den Vereinsmitgliedern vereinnahmt wurden.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 16. Mai 2013 vorgesehen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juni 2013 mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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