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Flosbach/Brinkhaus: Koalition stärkt Anlegerschutz bei offenen Immobilienfonds

Berlin (ots)

Die unionsgeführte Mehrheit im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Regulierung alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz) beschlossen. In dem Gesetz sind auch Regelungen zu offenen Immobilienfonds enthalten. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

" Mit den neuen Regelungen zu den offenen Immobilienfonds reagieren wir auf die Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise. Wir haben uns dafür eingesetzt, die Stabilität der offenen Immobilienfonds dauerhaft zu gewährleisten und für die Anleger sicherer zu machen. Mit den nun beschlossenen Neuregelungen wird die Planbarkeit und Steuerbarkeit von Mittelabflüssen weiter erhöht. Damit bleibt der Offene Immobilienfonds auch künftig ein sicheres Investment für breite Bevölkerungsschichten.

Damit haben wir den Anlegerschutz gestärkt. Die offenen Immobilienfonds sind für den Anleger eine geeignete Möglichkeit, sich an Immobilien zu beteiligen. Aber gerade weil in Immobilien investiert wird, die nicht von heute auf morgen verkauft werden können, sind die offenen Immobilienfonds kein Notgroschenersatz, sondern ein langfristiges Investment."

Hintergrund:

Mit dem Gesetzentwurf wird die Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) umgesetzt und ein Kapitalanlagegesetzbuch als ein in sich geschlossenes Regelwerk für alle Investmentfonds und ihre Manager geschaffen. Es wird ein Regelungsrahmen für Manager aller Investmentfonds geschaffen, die nicht bereits der Richtlinie über Organismen für die gemeinsame Anlage in Wertpapieren (OGAW) unterfallen, d.h. z.B. für Hedge Fonds, Immobilienfonds und Private Equity Fonds.

Mit dem Gesetz wird auch auf die Erfahrungen bei den offenen Immobilienfonds reagiert, bei denen es in der Vergangenheit vermehrt zu Fondsschließungen und Abwicklungen gekommen ist. Zur Stabilisierung dieses Fondstyps werden zukünftig für bereits gehaltene Anteile von Kleinanlegern Bestandsschutzregelungen hinsichtlich der Rückgabemöglichkeiten gelten. Die Freibetragsregelungen für Neuanleger werden hingegen abgeschafft. Während im Regierungsentwurf noch vorgesehen war, dass Kleinanleger ihre Anteile nur noch höchstens einmal pro Jahr zurückgeben können, hat sich die Koalition darauf verständigt, eine börsentägliche Rückgabe und Ausgabe zuzulassen. Dieses begünstigt vor allem die beliebten und weit verbreiteten (Auszahl-)Sparpläne, die viele Anleger als Zusatzrente nutzen.

Ziel des Gesetzes:

Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz wird ein neues Kapitalanlagegesetzbuch geschaffen, das sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter einer Finanzaufsicht unterwirft. Da die bisherigen Regelungen des Investmentgesetzes zu den offenen Wertpapierfonds in das Kapitalanlagegesetzbuch integriert werden, wird das Investmentgesetz aufgehoben. Die Regelungen für offene Immobilienfonds werden im Sinne einer dauerhaften Stabilisierung dieser Produktkategorie angepasst.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 16./17. Mai 2013 vorgesehen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juni 2013 mit dem Gesetz befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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