CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Widmann-Mauz: Schutz des Lebens stärken - Anonyme Geburt rechtlich sichern
Berlin (ots)
Zur aktuellen Diskussion über die Änderung des Personenstandsgesetzes im Hinblick auf die Ermöglichung der Verlängerung der Anzeigepflicht einer Geburt erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:
Es kommt immer wieder zu geheimen Geburten bei denen in einem erheblichen Maße oftmals die Gesundheit und das Leben der Frau und des Kindes gefährdet werden. Viele dieser Kinder werden ausgesetzt und überleben nur dadurch, dass sie zufällig gefunden werden. Nahezu für 50 Prozent dieser Kinder kommt jede Hilfe zu spät. Schlagzeilen, die von aufgefundenen Babys in Müllcontainern oder Toiletten berichten, sind jedem ein Begriff. Solche Schreckenszenarien müssen verhindert werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält es für notwendig, alles zu tun, um das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen und zu fördern. Ein erster entscheidender Schritt in diese Richtung wird mit der Änderung des Personenstandsgesetzes verfolgt.
Die geltende Rechtslage verlangt, dass ein neugeborenes Kind innerhalb einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Bezirksamt gemeldet werden muss. Diese Meldepflicht umfasst alle, die unmittelbar mit der Geburt des Kindes in Verbindung stehen, wie Vater, Hebamme, Arzt etc. Eine solche Verpflichtung bewirkt, dass gerade junge Frauen, die aufgrund von schwerwiegenden sozialen Beweggründen Schwierigkeiten haben, sich mit ihrem Kind zu identifizieren, es oftmals auch aus Scheu vor Behörden, vorziehen, ihr Kind geheim zur Welt zu bringen, um zu verhindern, dass eine dieser Personen die Meldepflicht übernimmt. Damit gefährden sie sich und das Leben ihres Kindes. Diesen Frauen muss im Hinblick auf das höchste Rechtsgut, das Leben, geholfen werden, Perspektiven zu sehen.
Eine solche Perspektive kann durch die von der Union geforderte Änderung des Personenstandsgesetzes geschaffen werden. Die Gesetzesänderung würde bewirken, dass die betroffene Frau, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung aufgesucht hat, erst nach zehn Wochen ihr Kind anmelden muss. Dadurch wird dieser Frau ermöglicht, ihr Kind zunächst anonym zur Welt zu bringen und Panikreaktionen, wie Aussetzung oder gar Tötung, zu vermeiden. Die Frau hat durch die verlängerte Anzeigepflicht mehr Zeit, in der sie über ihr Leben und das des Kindes reflektieren und eine überdachte Entscheidung zum Wohl beider treffen kann. Die Verlängerung der Anzeigepflicht, verbunden mit der Schwangerschaftskonfliktberatung, ist ein erster, wichtiger Schritt zum Schutz des Lebens.
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