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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Aigner: Verbesserung des "Meister-BAföG" dringend erforderlich

Berlin (ots)

Zum Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung
des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes ("Meister-BAföG") erklärt
die Berichterstatterin für berufliche Weiterbildung, Ilse Aigner MdB:
Es besteht Einigkeit: Das "Meister-BAföG" muss den sich immer
schneller ändernden Verhältnissen und Bedürfnissen in Wirtschaft und
Gesellschaft angepasst werden. Deshalb hat die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf für eine Novelle des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) mit einem umfassenden
Maßnahmenpaket vorgelegt. Denn der Unternehmernachwuchs im
Mittelstand muss besser gefördert werden, um der Gleichwertigkeit von
beruflicher und akademischer Bildung Rechnung zu tragen.
Das AFBG wurde 1996 von der unionsgeführten Bundesregierung als
Gegenstück zum Studenten-BAföG für die berufliche Bildung geschaffen.
Es fördert Fortbildungswillige, die einen Abschluss oberhalb der
Facharbeiterebene anstreben.
Eine Verbesserung der Fördermaßnahmen ist jetzt gerade im Hinblick
auf die angespannte Lage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in den
neuen Ländern wichtig. Außerdem stehen beim Generationenwechsel
derzeit zu wenige Betriebsnachfolger zur Verfügung. Die für die
Reform notwendigen Finanzmittel sind im Prinzip vorhanden, denn die
ursprünglich im Haushalt für das "Meister-BAföG" angesetzten Mittel
wurden nur teilweise abgerufen. Statt das AFBG aber den
Erfordernissen besser anzupassen, zog es die Bundesregierung seit
1998 vor, die Haushaltsansätze wiederholt zu reduzieren. So kürzte
noch Lafontaine den Ansatz im Haushalt 1999 um mehr als die Hälfte
gegenüber dem ursprünglichen Waigel-Haushaltsentwurf 1999 von 167 auf
80 Mio. DM. Finanzminister Eichel legte noch eins drauf und kürzte
weiter auf 78 Mio. DM im Haushalt 2000 und auf 70 Mio. DM im
Haushaltsentwurf 2001. Die von der Bundesregierung angekündigte
Reform des AFBG ist immer noch nicht in Sicht. Die Union hat deshalb
einen eigenen Gesetzentwurf mit folgenden Verbesserungsvorschlägen
eingebracht:
  • Durch Erhöhung der Förderbeträge beim Unterhalt und durch Steigerung des Zuschussanteils - vergleichbar dem des BAföG - soll die Attraktivität der Förderung wachsen, um mehr Interessenten für eine Fortbildung zu gewinnen.
  • Gleichzeitig werden der Förderrahmen ausgeweitet und die Förderbeträge für Teilnehmer mit Kindern erhöht, um den Charakter des AFBG als Sozialleistungsgesetz zu unterstreichen. Erstmals sollen z.B. auch Teilnehmer an Teilzeitmaßnahmen, die durch Kindererziehung oder andere besondere Umstände an der Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme gehindert sind, einen Unterhaltsbeitrag erhalten.
  • Um der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung mehr Rechnung zu tragen, werden die Kosten für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ab sofort zur Hälfte bezuschusst. (Zum Vergleich: Beim Studium werden diese Kosten zu 100% vom Staat übernommen.) Für Meisterstückkosten kann bis zur Höhe von 5.000 DM ein Darlehen in Anspruch genommen werden.
  • Der Anreiz, eine selbständige Existenz zu gründen, wird durch einen großzügigeren Darlehenserlass verstärkt.
  • Verwaltungsvereinfachungsmaßnahmen sollen ebenfalls zu einem Zulauf an Antragstellern und damit potentiellen Existenzgründern führen. Es bleibt abzuwarten, ob die bisher untätige Bundesregierung aufgrund dieses Vorstoßes der Opposition aus ihrer Lethargie erwacht.

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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