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Weiß: Sicherheitsdienstleister haben sich auf Mindestlohn geeinigt

Berlin (ots)

Anlässlich der Einigung der Tarifpartner für einen
Mindestlohn für Sicherheitsdienstleister erklärt der Vorsitzende der 
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß MdB:
Die Tarifpartner der Sicherheitsdienstleister haben eine 
Lohnuntergrenze von 7,50 Euro bis spätestens Januar 2013 in allen 
Tarifgebieten festgeschrieben. Höhere landestarifliche Regelungen 
bleiben weiterhin gültig. Den höchsten Mindestlohn gibt es in 
Baden-Württemberg. Er soll stufenweise von 8,46 Euro bis auf 8,90 
Euro ab Anfang 2013 steigen.
Die Einigung ist ein weiteres Beispiel dafür, dass der 
eingeschlagene Weg für branchenbezogene Mindestlöhne über das 
Arbeitnehmerentsendegesetz funktioniert und Arbeitgeber und 
Gewerkschaften es besser verstehen, einen Mindestlohn festzusetzen 
als jede staatliche Behörde. Die Beschäftigten der Wach- und 
Sicherheitsdienstleister können sich nun einer angemessenen Bezahlung
sicher sein.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben den Anspruch auf eine 
angemessene Entlohnung ihrer Arbeitsleistung. Lohndumping und 
Lohndrückerei passen nicht zu einer sozialen Marktwirtschaft. Das 
Prinzip einer sozialen Marktwirtschaft und Prinzip einer sozialen 
Politik muss sein: Gerechter Lohn für gute Arbeit.
Vom Mindestlohn profitieren diejenigen Unternehmen, die gute 
Arbeitsbedingungen bieten und tarifliche Löhne bezahlen. Künftig wird
sich gerade diese Unternehmenspolitik bei Ausschreibungen nicht mehr 
negativ auswirken.
Die Sicherheitsdienstleister waren 2009 mit fünf weiteren Branchen
in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen worden. Nach dem 
Übereinkommen der Tarifparteien kann davon ausgegangen werden, dass 
nach der Einigung der Koalition der Branchenmindestlohn per 
Rechtsverordnung durch Bundesministerin Ursula von der Leyen in Kraft
gesetzt werden wird.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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