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Geis
Pofalla: Unüberschaubarkeit im Unterhaltsrecht noch vergrößert

Berlin (ots)

Zur 2./3. Lesung des Entwurfes des Gesetzes zur
Ächtung der Gewalt in der Erziehung und anderer Vorschriften erklären
der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB und der Obmann im Rechtsausschuss und Berichterstatter,
Ronald Pofalla MdB:
Mit ihrem Entwurf zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur
Änderung unterhaltsrechtlicher Vorschriften hat die Koalition die das
Unterhaltsrecht noch schwerer überschaubar gemacht und damit weit am
Ziel vorbeigeschossen. Die im Zuge der Beratungen hereingenommenen
Änderungen des Kindesunterhaltsrechts (§§ 1612 a, 1612 b BGB) haben
zu einem Wust an abstrakten Betragsberechnungen, Unklarheiten und
Unsicherheiten geführt. In der Sachverständigenanhörung im
Rechtsausschuss waren die Vorschläge der Koalition als zu kompliziert
und unpraktisch befunden worden. Die Koalition hätte reagieren und in
Abstimmung mit der Union die gröbsten Fehler beseitigen können. Doch
die unklare Beweislastlage wurde ebenso wenig beseitigt wie die
Schwierigkeiten, die sich aufgrund der vorgesehenen Änderung beim
Regelbetrag hinsichtlich der Titulierung der Forderungen im
vereinfachten Verfahren ergeben. Die Regelbetragsänderung wird zudem
zu einem Berechnungschaos führen. Die Sachverständiger haben die
Neuregelungen größtenteils als praxisfern bezeichnet; vor allem die
Unterhaltsberechtigten, also die Kinder, hätten darunter zu leiden.
Auch das so hehre Ziel der Verbannung der Gewalt aus der Erziehung
geht letztlich nicht über die heutige Regelung hinaus. Danach ist
jede Gewaltanwendung bis auf den einfachen Klaps ohnehin unzulässig.
Wir stimmen zwar dem grundsätzlichen Regelungsziel des
Gesetzentwurfes zuz, doch der vorliegende Entwurf ist untauglich, das
bestehende Unterhaltsrecht zu vereinfachen.

Rückfragen bitte an:

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