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Fischbach: Advent beginnt mit erfreulichem Urteil zum Sonntagsschutz

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über
die Verfassungsbeschwerde der Kirchen gegen das Berliner 
Ladenöffnungsgesetz erklärt die Beauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, 
Ingrid Fischbach MdB:
Es ist erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden 
hat, dass das Berliner Ladenöffnungsgesetz so nicht bestehen kann.
Das besonnene Urteil aus Karlsruhe unterstreicht, dass der Sonntag 
kein Tag wie jeder andere ist.
Zu Recht schützt unser Grundgesetz den Sonntag als Tag der 
Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung. Der Sonntagsschutz kommt 
allen zugute: der arbeitsfreie Sonntag schafft Zeit für den 
gemeinsamen Gottesdienst und Besinnung. Der Sonntag ist der Tag, an 
dem Familien ihre freie Zeit gemeinsam gestalten können.
Der sonntägliche Abstand vom Alltag und von der täglichen Arbeit 
ist wichtig, um innezuhalten, auszuruhen, sich mit Familien und 
Freunden treffen zu können, persönlichen Interessen oder 
ehrenamtlichem Engagement nachgehen zu können. Diese wertvolle Zeit 
muss nun auch in Berlin weiter geschützt bleiben.
Genau zu Beginn der Adventszeit hat das Bundesverfassungsgericht 
heute ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt, das die 
Öffnungszeiten für den Einzelhandel unter anderem an allen vier 
Adventssonntagen vorgesehen hatte.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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