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Hüppe: Eltern mit Behinderungen nicht von Elternassistenz ausschließen

Berlin (ots)

Anlässlich der gestrigen Mitteilung des
Verwaltungsgerichts Minden, einer Mutter mit Behinderung eine 
sogenannte "Elternassistenz" zugesprochen zu haben, erklärt der 
Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der 
Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Der vom Verwaltungsgericht entschiedene Fall macht wieder 
deutlich, wie ein Zuständigkeitsstreit zwischen Kostenträgern auf dem
Rücken der Betroffenen ausgetragen wird. Eltern mit Behinderungen 
müssen genauso wie Eltern ohne Behinderungen ihr Kind erziehen 
können. Die hierfür notwendige Unterstützung muss gewährt werden. 
Wenn ein Kostenträger, wie hier geschehen, einfach darauf verweist, 
dass das Kind auch außerhalb des Elternhauses betreut werden könne, 
ist das untragbar. Deshalb ist die Entscheidung des 
Verwaltungsgerichts Minden bahnbrechend für die betroffene Familie.
Das Verwaltungsgericht Minden hatte der Mutter eines Säuglings am 
31. Juli vorläufig eine monatliche Hilfe in Höhe von 1.400 Euro 
zugesprochen. Dem Antrag der Mutter mit einer spastischen Lähmung an 
das Gericht ging ein Zuständigkeitsstreit des Landschaftsverbandes 
Westfalen-Lippe als Träger der Eingliederungshilfe und der Stadt 
Bünde als Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe voraus. Das 
Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung die grundsätzliche 
Zahlungsverpflichtung des Trägers der Eingliederungshilfe deutlich 
gemacht. Aufgrund des bestehenden Zuständigkeitsstreits muss jedoch 
vorläufig die Stadt Bünde die Kosten der Elternassistenz übernehmen.
Die andauernden Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen 
Kostenträgern müssen politisch im Sinne von "Hilfen aus einer Hand" 
geklärt werden.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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