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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Götz: Fahrerlaubnis bis 7,5 t für Feuerwehren

Berlin (ots)

Zur Diskussion um eine Ausnahmeregelung für
Fahrerlaubnisse von Angehörigen von Feuerwehren erklärt der 
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter 
Götz MdB:
Der Tiefensee-Vorschlag ist begrenzt auf Fahrzeuge bis zu 4,25 t 
und bleibt daher in den meisten Regionen ohne nennenswerten Mehrwert 
vor Ort. Außerdem schließt der SPD-Minister Rettungsdienste und THW 
weiterhin aus. Darüber hinaus ist sein Vorschlag mit hohem 
bürokratischem Aufwand verbunden und bleibt für die Kommunen zu 
teuer. Kurzum, die von Minister Tiefensee unterbreitete Schein-Lösung
ist unzureichend.
Für CDU und CSU ist klar, dass wir eine ausreichende 
Rechtsgrundlage brauchen, damit Angehörige der Feuerwehren und der 
Rettungsdienste an ihren Fahrzeugen üben und Einsätze erfolgreich 
meistern können.
Dazu muss erstens eine Lösung gefunden werden, die eine Fahrerlaubnis
der Klasse B bis 4,25 t zulässige Gesamtmasse ohne zusätzliche 
Ausbildung und Prüfung ermöglicht. Zweitens gilt es, eine 
Fahrerlaubnis bis 7,49 t bzw. 7,5 t mit verkürzter 
Feuerwehrausbildung zu schaffen. Dieser so genannte 
Feuerwehrführerschein muss preiswert und ohne unnötige bürokratische 
Hürden für die ehrenamtlichen Helfer erzielbar sein.
Dies ist möglich, weil die EU-Richtlinie (2006/126/EG) für das 
nationale Fahrerlaubnisrecht in Artikel 4 eine Ausnahmemöglichkeit 
für Fahrzeuge vorsieht, die vom Katastrophenschutz eingesetzt werden.
Die Bundesregierung muss also die EU zu einer Ausweitung ihrer 
Definition des Katastrophenschutzes auch auf Feuerwehren und 
Rettungsdienste bewegen. Katastrophenschutz wäre in Deutschland ohne 
Freiwillige Feuerwehren und Rettungsdienste undenkbar.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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