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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Tillmann/Friedrich:Hilfspaket II gute Grundlage zur Schuldenbegrenzung

Berlin (ots)

Angesichts des gestern vom Koalitionsausschuss
beschlossenen Hilfspaketes II erklären die Vorsitzende der 
Arbeitsgruppe Föderalismuskommission der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Antje Tillmann MdB und der Stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Friedrich MdB:
Der Beschluss des Koalitionsausschusses im Hilfspaket II zur 
Einführung einer neuen Schuldenbegrenzungsregelung ist eine gute 
Grundlage für die weiteren Verhandlungen von Bund und Ländern in der 
Föderalismuskommission II.
Auch wenn die jetzt notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der 
aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise eine vorübergehende Erhöhung 
der Staatsverschuldung unumgänglich machen, halten wir am Ziel einer 
soliden und tragfähigen Finanzpolitik fest. Eine wichtige Frage der 
Generationsgerechtigkeit ist es, langfristig die Tragfähigkeit der 
öffentlichen Finanzen zu sichern.
Am 5. Februar 2009 wird die Föderalismuskommission II zeitgleich 
zum Maßnahmenpaket II eine Schuldenbegrenzung für Bund und Länder 
abschließend diskutieren.
Der Koalitionsausschuss hat uns dabei den Rücken gestärkt. Ihr 
Beschluss beinhaltet die folgenden wesentlichen Elemente:
Das Ziel eines ausgeglichenen Staats- und Bundeshaushalt bleibt 
unverändert gültig. Die Deckelung der strukturellen Neuverschuldung 
auf gesamtstaatliche 0,5% des BIP bedeutet, dass der Bund künftig 
einen maximalen zulässigen Verschuldungsspielraum von 0,35% BIP hat. 
Den ausufernden Verschuldungsphantasien der Linken ist damit eine 
klare Grenze gesetzt.
Die Verschuldungsspielräume werden in konjunkturell schlechten 
Zeiten erweitert, in guten Zeiten dagegen verengt bzw. in eine 
Verpflichtung zu Überschüssen umgekehrt.
Hier werden wir weiter für eine klare Regelung zur Tilgung der 
aufgenommenen Kredite streiten. Bundesbanküberschüsse oder höhere 
Steuereinnahmen sollen im bestimmten Umfang automatisch zur 
Schuldentilgung eingesetzt werden.
Die Einhaltung der Verschuldungsregeln im Haushaltsvollzug wird 
über ein Kontrollkonto sichergestellt.
Auch hier werden wir eine Ausgleichsverpflichtung des 
Kontrollkontos anstreben, damit nicht über den Haushaltsvollzug eine 
zusätzliche Verschuldungsmöglichkeit über die Hintertür kommt.
Zur Sicherung der staatlichen Handlungsfähigkeit in 
Notsituationen, wie z.B. bei Naturkatastrophen oder der globalen 
Finanzkrise wird eine Ausnahmeregelung vorgesehen, um einen 
besonderen Finanzbedarf mit zusätzlichen Krediten decken zu können.
Hier werden wird in den anstehenden 
Föderalismuskommissionssitzungen auf eine Tilgungsverpflichtung 
hinarbeiten.
Gut ist die Vereinbarung, die neue Schuldenbegrenzungsregelung in 
dieser Legislaturperiode zu beschließen. Über den genannten spätesten
Termin des Inkrafttretens 2015 wird zu verhandeln sein: Hier hoffen 
wir noch auf ein ehrgeizigeres Datum.
Deutschland braucht eine verbindliche, effektive Schuldenbremse, 
und die CDU/CSU kämpft dafür. Die nachfolgenden Generationen werden 
es uns danken.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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