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Fromme: Gesetz zur Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz nimmt letzte Hürde

Berlin (ots)

Zur heutigen Befassung des Bundesrates über das
Gesetzes zur Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes, 
erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und 
Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:
Mit der heutigen Beschlussfassung des Deutschen Bundesrates über 
das Gesetz zur Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes ist
die letzte Etappe für das Vorziehen des Inkrafttretenstermins zur 
Auszahlung der Kriegsheimkehrerentschädigung Ost genommen. Das Gesetz
tritt zum 1. Juli 2008 in Kraft. Der Weg dahin war lang und teils 
mehr als beschwerlich.
Ein besonderer Dank gilt unserem Parlamentarischen Staatssekretär,
Dr. Christoph Bergner, der sich nicht nur für die Aufnahme der 
einmaligen Entschädigung für die ehemaligen Kriegsgefangenen aus 
Ostdeutschland in das Kriegsheimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz, 
sondern auch für die Vorziehung des Inkrafttretenstermins eingesetzt 
hat.
Eine Vielzahl von Anträgen wurde schon gestellt. Soweit dies noch 
nicht erfolgt ist, können ehemalige Kriegsgefangene und 
Geltungsgefangene, welche im Anschluss an die Gefangenschaft in das 
Gebiet der ehemaligen DDR heimgekehrt sind, die Entschädigung 
zunächst formlos beim Bundesverwaltungsamt in Köln, Referat III B 4, 
Barbarastr. 1 in 50735 Köln beantragen.
Dort erfolgt zunächst eine Registrierung. Im Anschluss übersendet 
das Bundesverwaltungsamt den Betroffenen einen Antragsvordruck, dem 
alle Voraussetzungen und notwendige Erklärungen zu entnehmen sind.
Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes
zu stellen. Die Entschädigung ist unmittelbar an das persönliche 
Schicksal des Kriegsgefangenen angebunden und deshalb nicht 
vererbbar.
Der Antrag und das ergänzende Merkblatt können auch telefonisch 
unter der Servicenummer des Bundesverwaltungsamtes: 0228 99/ 358-5800
angefordert oder unter der Internetseite  abgerufen werden. Diese 
lautet: http://www.auslandsschulwesen.de/nn_1056346/DE/Aufgaben/Abt__
III/Heimkehrer/EntschaedigungOst/entschOst-node.html?__nnn=true

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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