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Uhl/Göbel/Philipp: Telefonüberwachung bei der Deutschen Telekom AG führt zu gesetzlichem Handlungsbedarf

Berlin (ots)

Anlässlich der Berichterstattung über mögliche
Verstöße gegen strafrechtliche und datenschutzrechtliche Vorschriften
von Verantwortlichen der Deutschen Telekom AG erklären der 
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. 
Hans-Peter Uhl MdB, der Obmann im Innenausschuss des Deutschen 
Bundestages. Ralf Göbel MdB und die zuständige Berichterstatterin, 
Beatrix Philipp MdB:
Die durch die Presse bekannt gewordenen Vorwürfe sind- sofern sie 
sich als zutreffend erweisen- ungeheuerlich
Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft müssen 
lückenlos aufklären, ob es zu dem behaupteten, systematischen und 
organisierten Bruch des Fernmeldegeheimnisses gekommen ist. Es wird 
zu klären sein, ob die Konzernspitze davon wusste und Weisungen dazu 
erteilt hat.
Die bereits in der Presse erwähnte Drittfirma, die die Tat gegen 
Zahlung erheblicher Beträge begangen haben soll, lässt eine 
kriminelle Energie erkennen.
Ein derartiges Verhalten muss strafrechtliche Konsequenzen haben.
Die Telefonkunden haben ein Recht darauf, dass sie vor 
missbräuchlichem Umgang mit den Verbindungsdaten ihrer 
Telekommunikation wirksam geschützt werden.
Sollte sich nach Abschluss der Ermittlungen herausstellen, dass 
die strafrechtlichen Bestimmungen der hier einschlägigen Paragraphen 
88 Telefonkommunikationsgesetz  und 206 Strafgesetzbuch (Bruch des 
Fernmeldegeheimnisses)  unzureichend sind, werden wir die 
datenschutzrechtlichen und strafrechtlichen Bestimmungen verschärfen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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