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Gehb: Klarer Kurs im Jugendstrafrecht

Berlin (ots)

Zur aktuellen Debatte zum Jugendstrafrecht und dem
"Sechs-Punkte-Plan" des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch 
erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Jürgen Gehb MdB:
Volljährige Straftäter im Alter von 18-21 endlich und ausnahmslos 
wie Erwachsene und nicht wie minderjährige Jugendliche zu bestrafen 
ist eine alte Forderung der Union. Der rechtspolitische Sprecher hat 
dies - neben einer Erweiterung des bisherigen Sanktionenkatalogs - 
seit Jahren nicht nur in zahlreichen Fachbeiträgen (s. Deutsche 
Richterzeitung und  Zentralblatt für Jugendrecht 2004) stets 
beharrlich gefordert, sondern dies auch 2005 als eines der 
wesentlichen rechtspolitischen Anliegen der Union in die 
Koalitionsverhandlungen eingebracht. Diese Klarheit im Strafrecht 
zwischen minderjährigen Jugendlichen und volljährigen Erwachsen ist 
an der Unnachgiebigkeit der SPD gescheitert.
Die Berechtigung dieser alten Forderung ist seit damals nicht 
geringer geworden, im Gegenteil: Häufigkeit und Schwere der gerade 
von dieser Altersgruppe begangenen Straftaten haben gegenüber früher 
noch signifikant zugenommen. Die heute noch regelmäßige Anwendung von
Jugendstrafrecht für sogenannte Heranwachsende  ist anachronistisch 
und stellt die Lebenswirklichkeit auf den Kopf. Die einschlägige 
Vorschritt des Jugendgerichtsgesetzes für Straftäter von 18-21 ist 
nur aus der Zeit ihrer  Schaffung zu verstehen, als die 
Volljährigkeit  erst mit 21 begann und in der die Delikte dieser 
Altersgruppe eher im Kohlenklau und dem Frisieren eines Mopeds 
bestanden. Kaum jemand kann verstehen, dass ein volljähriger 
18-Jähriger seinen Wehrdienst leisten muss, Autofahren darf, 
zivilrechtliche Geschäfte aller Art tätigen und auch 
Bundestagsabgeordneter werden darf - nur als Mörder, schwerer 
Körperverletzer, Räuber und Vergewaltiger soll er in der Regel wie 
ein minderjähriger 14-järigiger Ladendieb behandelt   werden. Die 
Zeiten haben sich radikal verändert, und nur im Jugendstrafrecht soll
die Zeit stehen bleiben?
Wenn eine große Anzahl schwerer Straftaten gerade in 
Wahlkampfzeiten die Berechtigung nach einer seit langem geforderten 
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (§ 105 JGG) eindrücklich unter 
Beweis stellt, dann wäre es geradezu undemokratisch, dieses Thema im 
Wahlkampf  auszublenden. Landtags- wie Bundestagswahlen sind eine 
gute Gelegenheit, das Volk anstatt einer Koalitionsrunde über diese 
gesellschaftspolitische Kernfrage entscheiden zu lassen. Das ist 
nicht populistisch, sondern nur demokratisch.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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