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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Fritz: Neue Rüstungsexportrichtlinien europa- und industriepolitisch falsch und gefährlich

Berlin (ots)

Zur Neufassung der politischen Grundsätze der
Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern erklärt der Berichterstatter für die
Außenwirtschaftspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erich G.
Fritz MdB:
Mit der am 19.1.2000 getroffenen Entscheidung der Bundesregierung
über die Neufassung der politischen Grundsätze für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern hat das Bundeskabinett
durch einen Alleingang ihren Einfluß auf eine europäische Regelung
der Rüstungsexportpolitik stark beeinträchtigt.
Die Formulierung, dass Kriegswaffen nicht mehr an Länder geliefert
werden dürfen, in denen die Menschenrechte massiv verletzt werden,
bringt doch in Wirklichkeit keine neuen Erkenntnisse. Die
Bundesregierung wäre auch nach den bestehenden Richtlinien, wenn sie
es denn gewollt hätte, jederzeit und bei jedem Einzelfall in der Lage
gewesen, die Menschenrechtslage als ausschlaggebenden
Beurteilungsgegenstand für eine Entscheidung über Waffenexporte
zugrunde zu legen. Ihre jetzige Orientierung am EU-Verhaltenskodex
zeigt, dass die Grundlage dafür längst vorhanden war.
Trotz der Vereinbarung, bei der Prüfung der Menschenrechtslage in
einem Empfängerland neben den Lageberichten des Auswärtigen Amtes
auch die Beurteilungen von internationalen
Menschenrechtsorganisationen wie auch der EU, des Europarates, der UN
und der OSZE zu berücksichtigen, darf stark bezweifelt werden, dass
Abwägungsprozesse anders ablaufen könnten als in der Vergangenheit.
Menschenrechte können zudem nicht das einzige Kriterium bei der
Genehmigung von Waffenexporten sein. Stabilität und Bündnisfähigkeit
müssen dabei ebenso berücksichtigt werden. Durch die von der
rot-grünen Bundesregierung beschlossenen Rüstungsexportrichtlinien
droht Deutschland allerdings die Gefahr eines nationalen Alleingangs
in der Rüstungspolitik. Ein nationaler Alleingang würde jedoch nicht
nur die deutschen Einflußmöglichkeiten auf die sicherheitspolitischen
Entscheidungen im Rahmen der gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik sowie der europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik mindern, sondern auch die Leistungs- und
Kooperationsfähigkeit der deutschen Rüstungsindustrie behindern.
Planungssicherheit für die deutsche Rüstungsindustrie wie  auch
Leistungs- und Kooperationsfähigkeit müssen aber gewährleistet sein.
Dies ist umso dringender, als die Bedeutung der Rüstungsindustrie
seit der Beendigung des Ost-West-Konflikts ohnehin kontinuierlich
zurückgegangen ist. So ist nicht nur ihr Beitrag zum BIP angesichts
des schrumpfenden Verteidigungsetats auf etwa 0,3% gesunken. Mit
dieser Entwicklung ist auch ein massiver Arbeitsplatzabbau einher
gegangen. Von ehemals 280 000 Arbeitsplätzen existieren heute nur
noch etwa 90 000. Mit der Verabschiedung der neuen
Rüstungsexportrichtlinien drohen nun weitere Arbeitsplätze im Bereich
der Hochtechnologie und der Produktion verloren zu gehen. Die
vordringliche Aufgabe der Bundesregierung muss daher darin bestehen,
der auf ihre Mindestkapazitäten reduzierten wehrtechnischen Industrie
in Deutschland die Existenzgrundlage und Kooperationsfähigkeit mit
den europäischen Partnern zu erhalten.
Schließlich kann die Verabschiedung der Rüstungsexportrichtlinien
auch nicht als Stärkung der Handlungsfähigkeit der rot-grünen
Regierungskoalition betrachtet werden, da bezweifelt werden muss,
dass der koalitionsinterne Streit mit der Neufassung der Richtlinien
für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
aufgehoben ist. Ganz im Gegenteil - ein weiterer Streit wird auch in
Zukunft nicht abzuwenden sein. Er bricht spätestens dann wieder aus,
wenn es darum geht, eine Einigung über die Ausfuhr deutscher Panzer
in die Türkei zu erzielen. Die ersten Reaktionen bündnisgrüner
Politiker zeigen bereits, auf welch wackligen Beinen die getroffene
Vereinbarung steht. Entgegen den Forderungen von Bündnis 90/Die
Grünen wird der Deutsche Bundestag keine Möglichkeit erhalten,
Rüstungsexporte zu kontrollieren. Die Schaffung parlamentarischer
Kontrolle aber war angeblich ein unverzichtbares Ziel grüner
Politiker, das sie nun aufgegeben haben.
Die CDU/CSU-Fraktion hat heute im Wirtschaftsausschuss verlangt,
die Neuregelung erneut auf die Tagesordnung zu setzen und die
Diskussion im Beisein des Wirtschafts- und des Außenministers weiter
zu führen.

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