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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Uhl: Fachkräftemangel ist keine Folge des Aufenthaltsrechts

Berlin (ots)

Anlässlich der Debatte über erleichterte
Zuwanderung aufgrund von Fachkräftemangel erklärt der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Die deutsche Wirtschaft kann bereits jetzt in ausreichendem Maße 
auf Fachkräfte aus dem Ausland und den neuen osteuropäischen 
Mitgliedstaaten zurückzugreifen, wenn der heimische Arbeitsmarkt den 
Bedarf nicht abdecken kann.
So wurden im Jahr 2006 insgesamt ca. 68.000 Aufenthaltstitel an 
Ausländern aus Drittstaaten zum Zwecke der Beschäftigung nach § 18 
Aufenthaltsgesetz erteilt. Dies betraf in über 14.000 Fällen 
IT-Fachkräfte, sonstige qualifizierte Fachkräfte, 
Hochschulabsolventen, leitende Angestellte sowie den internationalen 
Personalaustausch von Fachkräften. Darüber hinaus erhielten 456 
Hochqualifizierte sofort ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Hinzu kommt, dass fast 13.000 Fachkräften aus den neuen 
osteuropäischen Mitgliedstaaten im Jahr 2006 und ca. 7.000 im ersten 
Halbjahr 2007 eine dauerhafte Arbeitsberechtigung erteilt worden ist
Sollte aufgrund anhaltender positiver Wirtschaftslage in einzelnen 
Branchen ein Fachkräftemangel nachgewiesen werden, könnte die 
Bundesagentur für die betroffenen Berufsgruppen oder 
Wirtschaftszweige zusätzlich auf die individuelle Vorrangprüfung 
verzichten und das Verfahren für die Fachkräfte erheblich 
beschleunigen. Dieses Instrument bietet das geltende Aufenthaltsrecht
nämlich bereits jetzt schon.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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