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Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt das vom Landkreis Jerichower Land ausgesprochene Tierhaltungsverbot gegen Adrianus Straathof
"Report Mainz", heute, 16. Dezember 2014, um 21.45 Uhr im

Mainz (ots)

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat heute das durch den Landkreis Jerichower Land ausgesprochene Tierhaltungsverbot gegen Adrianus Straathof bestätigt. Deutschlands größter Ferkelzüchter darf demnach keine Schweine mehr halten oder betreuen. Zur Begründung erklärt das Gericht: Veterinärmedizinisches Fachpersonal der Behörde habe seit mehreren Jahren bei zahlreichen Tierschutzkontrollen in den Schweinezuchtanlagen immer wieder schwerwiegende Mängel bei der Versorgung, Unterbringung und Pflege der in der Anlage gehaltenen Schweine festgestellt.

Das Gericht bestätigt damit die Feststellungen des Landkreises. Die Schweinehaltung sei, so das Gericht "tierschutzwidrig und verursache bei den Tieren nicht durch kommerzielle Interessen zu rechtfertigende Schmerzen, Leiden oder Schäden". Weiterhin seien entgegen europarechtlicher Vorschriften kranke, nicht transportfähige Ferkel verladen und zum Schlachthof transportiert worden. Das Gericht legt außerdem dar, es bestehe zumindest hinreichender Anlass zu der Annahme, dass aus der weiteren Haltung oder Betreuung von Tieren durch Adrianus Straathof eine Gefahr für deren angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung resultiere. Gegen diesen Beschluss kann Adrianus Straathof Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einlegen. Weitere Hintergründe zu dieser Entscheidung in der Sendung "Report Mainz" am 16.12.2014, 21.45 Uhr im Ersten.

Weitere Informationen unter www.reportmainz.de. Zitate gegen Quellenangabe "Report Mainz" frei. Pressekontakt: "Report Mainz", Tel. 06131/929-33351.

Mainz. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat heute das durch den Landkreis Jerichower Land ausgesprochene Tierhaltungsverbot gegen Adrianus Straathof bestätigt. Deutschlands größter Ferkelzüchter darf demnach keine Schweine mehr halten oder betreuen. Zur Begründung erklärt das Gericht: Veterinärmedizinisches Fachpersonal der Behörde habe seit mehreren Jahren bei zahlreichen Tierschutzkontrollen in den Schweinezuchtanlagen immer wieder schwerwiegende Mängel bei der Versorgung, Unterbringung und Pflege der in der Anlage gehaltenen Schweine festgestellt.

Das Gericht bestätigt damit die Feststellungen des Landkreises. Die Schweinehaltung sei, so das Gericht "tierschutzwidrig und verursache bei den Tieren nicht durch kommerzielle Interessen zu rechtfertigende Schmerzen, Leiden oder Schäden". Weiterhin seien entgegen europarechtlicher Vorschriften kranke, nicht transportfähige Ferkel verladen und zum Schlachthof transportiert worden. Das Gericht legt außerdem dar, es bestehe zumindest hinreichender Anlass zu der Annahme, dass aus der weiteren Haltung oder Betreuung von Tieren durch Adrianus Straathof eine Gefahr für deren angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung resultiere. Gegen diesen Beschluss kann Adrianus Straathof Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einlegen. Weitere Hintergründe zu dieser Entscheidung in der Sendung "Report Mainz" am 16.12.2014, 21.45 Uhr im Ersten.

Weitere Informationen unter www.reportmainz.de. Zitate gegen Quellenangabe "Report Mainz" frei. Pressekontakt: "Report Mainz", Tel. 06131/929-33351.

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