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HUK-COBURG

Tipps für den Alltag
Von privat an privat: Geld und Nerven sparen im Autofrühling

Coburg (ots)

Nach einem langen Winter steht nun endlich der Frühling vor der
Tür und wie in jedem Jahr liebäugeln viele Autofahrer mit einem neuen
Wagen. Wer ein Auto kaufen und dabei Geld sparen will, entscheidet
sich oft für einen Gebrauchten. Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe
gibt wertvolle Tipps, worauf Käufer und Verkäufer des Gebrauchtwagens
bei der Abwicklung achten sollten.
Als Verkäufer sollte man den Versicherer und die zuständige
Kfz-Zulassungsbehörde sofort über den Verkauf des Fahrzeugs
informieren. Andernfalls kann es passieren, dass der Verkäufer bis
zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres für die
Versicherungsprämie und Kfz-Steuer haften muss. Die HUK-COBURG rät
daher, den Wagen abzumelden und den Käufer zu bitten, zur Übergabe
ein so genanntes Kurzzeitkennzeichen mitzubringen. Eine andere
sichere Alternative: Verkäufer und Käufer fahren zusammen zur
Zulassungsbehörde und melden den Wagen gleich um.
Auch für den Käufer gilt: Der Wagen sollte sofort bei der
zuständigen Zulassungsbehörde umgemeldet werden. Mitzubringen sind
dabei die Versicherungsbestätigung, der Fahrzeugbrief, der
Fahrzeugschein, die Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung,
die AU-Bescheinigung sowie ein gültiger Personalausweis.
Was viele nicht wissen: Mit dem Kauf übernimmt der Käufer zunächst
auch den dazugehörigen Versicherungsvertrag. Allerdings gibt es ein
außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses gilt als wahrgenommen, wenn
das Fahrzeug mit der Deckungskarte eines anderen Versicherers auf den
Namen des Käufers umgemeldet wird.
Bevor er mit seinem "neuen Alten" davonfährt, sollte der Käufer
darauf achten, dass  für das Fahrzeug noch Versicherungsschutz
besteht. Am besten lässt er sich vom Verkäufer die
Versicherungspolice und den Nachweis zeigen, dass die Prämie bezahlt
wurde. Denn falls das Fahrzeug nicht versichert ist, läuft man
Gefahr, eventuell vor der Ummeldung angerichtete Schäden aus eigener
Tasche zahlen zu müssen.
Grundsätzlich gilt: Um bei einem Gebrauchtwagenverkauf von privat
an privat Ärger zu vermeiden, sollte immer ein schriftlicher
Kaufvertrag geschlossen werden. Dabei ist es wichtig, dass beide
Vertragsformulare und Verkaufsmeldungen übereinstimmend ausgefüllt
und anschließend unterschrieben werden. Die HUK-COBURG stellt ihren
Kunden als besonderen Service einen kostenlosen Musterkaufvertrag zur
Verfügung. Im Original ist er bei allen HUK-Geschäftsstellen
erhältlich. Er kann aber auch im Internet unter www.HUK.de/Motormarkt
abgerufen werden.
Dieser Mustervertrag eignet sich allerdings nur für den privaten
Verkauf von Gebrauchtwagen. Wenn ein "Unternehmer" ein gebrauchtes
Kraftfahrzeug verkauft, ist nämlich der im Vertrag enthaltene
"Ausschluss der Sachmängelhaftung" unwirksam. Übrigens: Als
"Unternehmer" gilt bereits, wer beim Verkauf seines Fahrzeugs in
Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
Dies kann zum Beispiel auch ein selbständiger Handwerker oder
Rechtsanwalt sein, der seinen gebrauchten Geschäftswagen verkauft.
Noch ein Tipp für Käufer und Verkäufer: Sicherheit über den
tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs erhält man, wenn ein Dritter den
Gebrauchtwagen einer objektiven Prüfung unterzieht. Die DEKRA bietet
dazu in vielen Kfz-Betrieben und an allen DEKRA-Standorten das so
genannte DEKRA SIEGEL an. Kunden der HUK-COBURG erhalten es zu
attraktiven Vorteilskonditionen. So kann der Verkäufer ein faires
Angebot machen und der Käufer hat Gewissheit über die
Fahrzeugqualität. Einer sorgenfreien Fahrt in den Autofrühling steht
dann nichts mehr im Wege.
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82/83
Fax:  09561 96-3680 
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Alois Schnitzer

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

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