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Eichhörnchen gegen Auto
Wer für Kleintiere bremst, muss mit Mitschuld rechnen

Coburg (ots)

Das Eichhörnchen kam mit heiler Haut davon. Aber nur, weil eine Autofahrerin auf die Bremse trat, um einen Zusammenstoß mit dem kleinen Nager zu verhindern. Doch blieb das Bremsmanöver nicht ohne Folgen: Ein nachfolgendes Fahrzeug fuhr auf den Pkw auf. Vor dem Amtsgericht München (AZ 331 C 16026/13) stritten sich beide Parteien, wer den Unfall letztlich zu verantworten habe.

Zu welchem Urteil die Richter kamen, erläutert die HUK-COBURG. In der Regel gilt im Straßenverkehr der Rechtsgrundsatz: Wer auf seinen Vordermann auffährt hat Schuld - entweder weil er zu unaufmerksam war oder weil er zu wenig Sicherheitsabstand hatte. Eine Mithaftung ergibt sich nur, wenn der Auffahrende nachweist, dass der Vorausfahrende grundlos und überraschend gebremst hat. Weil es jedoch in dem oben geschilderten Fall keine unbeteiligten Zeugen gab, konnten die Richter den Sachverhalt nicht zweifelsfrei klären. Die Unfallschilderungen beider Parteien waren plausibel: Der Vorausfahrende erklärte, das Eichhörnchen sei bereits über die Straße gelaufen, als er zweimal moderat hintereinander abgebremst habe. Der Nachfolgende schilderte dagegen, dass das Eichhörnchen am Fahrbahnrand gesessen und erst nach der Vollbremsung des Vordermanns die Fahrbahn überquert habe. Damit stand Aussage gegen Aussage.

In ihrem Urteil vertraten die Richter die Auffassung, dass dem auffahrenden Fahrer der größte Teil der Schuld (75 Prozent) am Unfall zukomme. Trotzdem treffe auch den Vorausfahrenden eine Mitschuld (25 Prozent). Denn ohne dessen Bremsen zu Gunsten des Eichhörnchens hätte sich der Unfall nicht ereignet. Ihrer Ansicht nach wäre der Unfall zu vermeiden gewesen, selbst wenn dies zulasten des Eichhörnchens gegangen wäre.

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