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HUK-COBURG

HUK-COBURG-Leben: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung deutlich verbessert

Coburg (ots)

Die HUK-COBURG-Leben hat  ihre 
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) deutlich verbessert. Sie
kommt damit einschlägigen Forderungen von Verbraucherschützern nach.
Außerdem kann die BUZ nunmehr außer in Verbindung mit einer
kapitalbildenden Lebensversicherung auch mit einer
Risiko-Lebensversicherung oder mit einer privaten Rentenversicherung
abgeschlossen werden.
Nach dem neuen Tarifwerk richtet sich die Höhe des Beitrags nach
der Zugehörigkeit zu einer von insgesamt fünf Berufsklassen. Die
Zuschläge für einzelne Berufe fallen weg. Die Differenzierung nach
Berufsfeldern der Kunden sorgt für mehr Beitragsgerechtigkeit. Der
einzelne zahlt nur den Betrag, der auf sein persönliches Risiko
abgestimmt ist.
Eine weitere erhebliche Verbesserung zugunsten der Kunden stellt
der Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung bei Prüfung der
Berufsunfähigkeit dar. Die Voraussetzungen, die für das Vorliegen
einer Berufsunfähigkeit erfüllt sein müssen, sind damit erheblich
eindeutiger formuliert und weniger streng. Berufsunfähigkeit liegt
danach bereits dann vor, wenn der Versicherte infolge ärztlich
nachgewiesener Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls
voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf auszuüben und
auch tatsächlich keinen Vergleichsberuf ausübt. Es kommt also nicht
mehr wie bisher darauf an, ob der Versicherte eine vergleichbare
Tätigkeit ausüben könnte, sondern nur noch darauf, ob er dies auch
tatsächlich tut.
   Weitere Verbesserungen sind:
   - Höhere Rente: Für den Fall der Berufsunfähigkeit ist jetzt der
Einschluß einer Barrente von bis zu 48 (bisher 24) Prozent der
Versicherungssumme jährlich möglich.
   - Soforthilfe: Zur Vermeidung finanzieller Engpässe zu Beginn
einer Berufsunfähigkeit (z. B. im Zusammenhang mit dem
behindertengerechten Umbau eines Hauses) kann ein einmaliges
Sofortkapital bis zur Höhe einer Jahresrente, maximal bis zu 30.000
DM, versichert werden.
   - Karenzzeit: Wahlweise können die Kunden Karenzzeiten von sechs,
zwölf, 18 oder 24 Monaten vereinbaren und dadurch Beitrag sparen. Bei
Eintritt der Berufsunfähigkeit entsteht der Anspruch auf die
Versicherungsleistung dann erst nach Ablauf der jeweiligen
Karenzzeit, sofern die Berufsunfähigkeit bis dahin ununterbrochen
bestand und danach noch fortbesteht.
   - Größere Flexibilität bei der Leistungsdauer: Sie kann jetzt über
die Versicherungsdauer bis zum Beginn der Altersrente hinausgehen.
Beispiele für die Berufsklassen-Einteilung:
Klasse 1:       Apotheker, Architekten, Allgemeinärzte, Hoch-     
                   schullehrer, Informatiker, Rechtsanwälte, 
                   Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
   Klasse 2:       Bankkaufleute, Buchhalter, Industriekaufleute,
                   Programmierer, Sozialpädagogen, Werbekauf-        
                   leute, Zahnärzte
   Klasse 3:       Arzthelferinnen, Augenoptiker, Beamte im Innen-   
                   dienst, Einzelhandelskaufleute,
                   Hausfrauen, Schüler, Studenten, Azubis
   Klasse 4:       Beamte im Außendienst, Elektroinstallateure,      
                   Fliesenleger, Fotografen, Lokomotivführer,
Zeit-/Berufssoldaten ohne besondere Gefahren
   Klasse 5:       Bäcker, Bergleute, Dachdecker, Gastwirte, 
                   Kellner, Winzer
   Klasse 6:       Artisten, Berufssportler, Flugbegleiter, Künstler,
   (nicht ver-     Sänger, Skilehrer, Sprengmeister
   sicherbar)
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561/96-20 80/81/82
Fax: 09561/96-36 80 
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung:
Alois Schnitzer

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