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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Verbot von Versandhandel rechtmäßig
Europäischer Gerichtshof bestätigt Sonderstellung von schreibungspflichtigen Arzneimitteln

Berlin (ots)

Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) wird vom Deutschen Apothekerverband (DAV) begrüßt. Der EuGH
sieht das deutsche Verbot des Arzneimittelversandes von
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln als mit europäischem Recht
vereinbar an. Damit ist das Kerngeschäft der Versandhändler zentral
betroffen.
Hermann S. Keller, Vorsitzender des DAV, bedauert die Ungeduld des
deutschen Gesetzgebers. Im Vorgriff auf die Entscheidung des EuGH hat
dieser im Herbst des Jahres den Versandhandel mit Arzneimitteln ab
2004 erlaubt. Keller erwartet allerdings keine wirtschaftlichen
Auswirkungen des Versandes auf die Apotheken: "Im nächsten Jahr ist
der Versandhandel mit Arzneimitteln zwar erlaubt, er wird aber
ökonomisch uninteressant. Die apothekerliche Leistung wird ab 2004
durch Festzuschläge honoriert. Dadurch werden hochpreisige
Arzneimittel deutlich billiger, die bisherige Rosinenpickerei des
Versandhandels wird verhindert." In Bezug auf Qualität und Service
seien die öffentlichen Apotheken ohnehin unschlagbar. Zumal sie ab
Januar flächendeckend einen Homeservice anbieten dürfen. Arzneimittel
können dann in der wohnortnahen Apotheke bestellt und durch dortiges
Personal meist noch am gleichen Tag zugestellt werden. "Versender
benötigen dazu mehrere Tage", so Keller.

Pressekontakt:

Elmar Esser
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030. 400 04-131
Fax: 030. 400 04-133
E-Mail: pressestelle@abda.de
Internet: http:www.abda.de

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