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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Sieg für Patientensicherheit

Eschborn (ots)

Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen
Arzneimitteln ist unzulässig. Dies gilt auch für Anbieter im
Internet. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht
Frankfurt eine vom Landgericht am 09. November 2000 erlassene
einstweilige Verfügung gegen eine niederländische Apotheke. Der
Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes e.V., Hermann Stefan
Keller, begrüsste diese Entscheidung als Sieg des Verbraucherschutzes
und der Arzneimittelsicherheit.
Die in Kerkrade ansässige Apotheke hatte ihr an deutsche
Verbraucher gerichtetes Angebot im Sommer 2000 gestartet und
Arzneimittel an deutsche Patienten geliefert. Dabei berief sie sich
auf das Prinzip der Warenverkehrsfreiheit innerhalb Europas. Dieses
rechtfertige es, gegen das deutsche Versandhandelsverbot für
apothekenpflichtige Arzneimittel zu verstoßen. In einer vom Deutschen
Apothekerverband e.V. beantragten einstweiligen Verfügung untersagte
das Landgericht Frankfurt den Niederländern unter Androhung eines
Ordnungsgeldes bis zu DM 500.000.- einen gewerbsmäßigen Versandhandel
für apothekenpflichtige Arzneimittel über das Internet nach
Deutschland anzubieten, zu bewerben und durchzuführen. Das Gericht
stützte sich auf den verbraucherschützenden Charakter des erst 1998
in das Arzneimittelgesetz aufgenommenen Verbots. Insbesondere verwies
es auf die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht, das nationale
Versandhandelsverbote für Arzneimittel ausdrücklich zulässt.
Die heutige Bestätigung dieser Entscheidung durch das
Oberlandesgericht Frankfurt leistet nach Auffassung von Keller einen
wesentlichen Beitrag zur Patientensicherheit. Vorbeugender
Gesundheitsschutz dürfe nicht nur ein Lippenbekenntnis der Politik
sein, sondern müsse auch gegen ausländische Anbieter durchsetzbar
sein, so Keller in einer ersten Stellungnahme. Auch in einem absehbar
bis an den Bosporus und den Ural wachsenden Europa müsse das Niveau
der Arzneimittelsicherheit für deutsche Patienten erhalten bleiben.
Dem Schutz des Verbrauchers gebühre auch im Zeitalter der Internets
und seiner Möglichkeiten oberste Priorität. Keller äußerte die
Hoffnung, dass nun auch über das bereits beantragte Ordnungsgeld
unverzüglich entscheiden wird.

Rückfragen bitte an:

ABDA
Tel.: (06196)928-181/184/185
Fax: (06196)928-183

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