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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Schmerzpflaster nicht zerschneiden

Berlin (ots)

08. Mai 2008 - Schmerzpflaster sollten nicht
zerschnitten werden. "Das Zerschneiden ist auch dann nicht erlaubt, 
wenn im Beipackzettel Hinweise zur Teilbarkeit fehlen", sagt 
Apotheker Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der 
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Durch das 
Teilen eines Pflaster kann die Dosierung ungenau werden, zudem ist 
die fachgerechte Lagerung des unbenutzten Pflasterabschnitts 
problematisch. Schulz: "Auf keinen Fall darf der flüssige oder 
halbfeste Inhalt eines Schmerzpflasters auf die Haut gelangen, sonst 
kann es zu schweren, ja lebensbedrohlichen Vergiftungen kommen." 
Werden niedrigere Dosierungen gewünscht, sollten Pflaster mit einer 
geringeren Wirkstärke aufgeklebt werden.
Schmerzpflaster mit den Wirkstoffen Fentanyl oder Buprenorphin dürfen
auch nie an andere Personen weiter gegeben werden.
Verbrauchte Schmerzpflaster enthalten noch große Mengen des 
Arzneistoffes. Auch kleine Mengen dieser Wirkstoffe können 
insbesondere Kindern, die in unbeaufsichtigten Momenten ein Pflaster 
"ausprobieren", gefährlich werden. Diese arzneistoffhaltigen Pflaster
sollten daher immer sorgfältig entsorgt werden.
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch 
unter www.abda.de

Pressekontakt:

Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin
Tel.: 030 40004-134
Fax: 030 40004-133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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