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Tagesschau-App
Bundesgerichtshof bestätigt: Rechtmäßigkeit des ARD-Angebot darf überprüft werden

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) begrüßt, wonach die Rechtmäßigkeit der Tagesschau-App gerichtlich überprüft werden darf. "Damit ist klar, dass das bloße Vorhandensein eines Telemedienkonzepts keinen Freifahrtschein für jedwedes Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeutet", erklärte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff in Karlsruhe.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das OLG zurückverweisen. Das OLG hatte im Dezember 2013 im Kern darauf abgestellt, dass mit der Genehmigung des Konzepts für tagesschau.de durch die Gremien des NDR auch die streitige Umsetzung des Angebots Tagesschau-App legalisiert sei. Die Zeitungsverleger hielten dagegen, dass unter diesen Vorzeichen Entscheidungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten auf dem Gebiet der Telemedien nicht mehr durch Wettbewerbsgerichte überprüfbar und wettbewerbsrechtlich tabu seien.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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