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BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.

Verleger und Werbewirtschaft starten Kampagne für ein anderes Urhebervertragsgesetz

Berlin (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung von
   Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
   Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
   Börsenverein des deutschen Buchhandels
   Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA)
   Gesamtverband Werbeagenturen
Mit einer breit angelegten öffentlichen Kampagne wollen Zeitungs-,
Zeitschriften- und Buchverleger sowie Anzeigenblattverleger und
Werbeagenturen die Bundesregierung und den Bundestag zur Umkehr beim
geplanten Urhebervertragsgesetz bewegen. In großformatigen Anzeigen,
die ab heute in Zeitungen und Zeitschriften erscheinen, appellieren
die betroffenen Branchen an die politisch Verantwortlichen, den
Gesetzentwurf zu ändern. Unter dem Absender "Kulturwirtschaft für ein
anderes Urhebervertragsgesetz" schildern Verleger, aber auch Autoren
und Künstler, in Testimonial-Anzeigen die fatalen Folgen des
Gesetzes.
"Viele freie Mitarbeiter verlieren ihren Job. Was soll daran
sozial sein?", heißt es in der Kopfzeile der Auftaktanzeige, die
bereits heute in vielen Zeitungen erschien. Daneben das Porträt des
Präsidenten des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV),
Helmut Heinen. In einer weiteren Anzeige erklärt eine freie
Grafikerin: "Es gibt keine Hilfe, die mir mehr schaden könnte." Auf
weiteren Motiven vertreten sind unter anderem der Präsident der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dieter Hundt,
der Filmproduzent Artur ("Atze") Brauner sowie der Berliner
Buchverleger Christoph Links. Die Kampagne wurde gemeinsam mit der
Berliner Agentur Scholz & Friends entwickelt.
Bei der Präsentation der Kampagne im Rahmen des Zeitungskongresses
heute in Berlin erklärten BDZV-Präsident Heinen sowie der
stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsführung der Verlagsgruppe
Georg von Holtzbrinck (Vorsitzender der Arbeitsgruppe
Öffentlichkeitsarbeit im BDZV), die Kampagne solle der Politik wie
der gesamten Öffentlichkeit dokumentieren, dass das geplante Gesetz
sowohl den Verwertern als auch den Urhebern gleichermaßen schade. Es
müsse deshalb dringend überarbeitet werden. Hierzu böten Verleger und
Werbewirtschaft ihre Hilfe an. Heinen erinnerte daran, dass die
Medienverbände bereits frühzeitig Vorschläge für ein praxisgerechtes
Urhebergesetz übermittelt hätten. Diese hätten keinen Eingang in den
Entwurf gefunden.
"Wenn das Gesetz so käme, wie es als Entwurf derzeit vorliegt,
dann sind die Verträge mit freien Autoren nicht mehr das Papier wert,
auf dem sie stehen", sagte Heinen. Denn entgegen jeder vertraglichen
Abmachung könnten freie Autoren noch bis zu drei und gegebenenfalls
sogar bis zu zehn Jahre nachträglich ein höheres Honorar als
ursprünglich vereinbart einklagen. Verlagen, Rundfunksendern,
Filmproduzenten, Theatern und anderen Kulturinstitutionen würde mit
diesem Gesetz jede Planungssicherheit genommen.
Die Folge des Gesetzes für die Buchbranche machte die
Geschäftsführerin des Verlegerausschusses im Börsenverein des
deutschen Buchhandels, Edith Karos, deutlich. Die Buchverlage würden
gezwungen, sich auf möglichst risikolose Projekte zurückzuziehen. So
könnten die Werke jüngerer oder weniger bekannter Autoren kaum noch
veröffentlicht werden.
Die Werbewirtschaft sieht durch das Gesetz ihre
Wettbewerbsposition gefährdet. Kein Werbungtreibender sei gezwungen,
seine Werbung für den deutschen Markt auch in Deutschland machen zu
lassen, erklärte der Hauptgeschäftsführer Gesamtverband
Werbeagenturen (GWA), Henning von Vieregge. "Wer eine innovative,
international agierende Dienstleister-Branche in Deutschland
lahmlegen will, installiert ein Gesetz von dem Kaliber, wie es jetzt
vorliegt." Nachgewiesene Effizienz in der Werbung dürfe für die
Agenturen in Deutschland nicht zum unkalkulierbaren Risiko werden.
Bei den Zeitschriftenverlagen würde das Gesetz das Aus für viele
freie Mitarbeiter bedeuten, wie der Leiter der Abteilung Europa und
Medien im Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Arthur
Waldenberger, hervorhob. Denn das Risiko, von jedem Vertragspartner
nach Vertragsabschluss verklagt werden zu können, müsse einkalkuliert
werden. "Je weniger Vertragspartner ein Verlag hat, desto geringer
ist nach dem Gesetz sein Risiko", so Waldenberger. Damit bewirke das
Gesetz genau das Gegenteil dessen, was es eigentlich erreichen
sollte.
Für die Anzeigenblattverlage sieht der Geschäftsführer des
Bundesverbands Deutscher Anzeigenblätter, Heiner Urhausen, sogar
existenzielle Folgen. Gerade diese Medien mit ihrer meist
wöchentlichen Erscheinungsweise seien in ganz besonderer Weise auf
die Mitarbeit von Freien angewiesen. Es sei zu befürchten, dass
dieses Gesetz in Kombination mit den Folgen des 630-Mark-Gesetzes,
von denen sich die Verlage noch längst nicht erholt hätten, für
manches Unternehmen tödlich sei.
Rückfragen:
Hans-Joachim Fuhrmann und Anja Pasquay, 
Telefon 030/260241-38.

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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