Berlin (ots) - Das Kölner Landgericht hat heute in seinem Urteil die Auffassung von acht klagenden Zeitungsverlagen im Kern bestätigt, wonach die Tagesschau-App presseähnlich und, weil nicht sendungsbezogen, nach dem Rundfunkstaatsvertrag unzulässig ist.
"Wir freuen uns, dass das Kölner Landgericht die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert hat, sich zukünftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten", sagte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen. Zwar dürfe die ARD selbstverständlich eine Tagesschau-App anbieten, "eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet darf es aber nicht geben".
Unabhängig davon seien die Verleger - so hatte dies der BDZV-Präsident bereits beim Zeitungskongress am 24. September in Berlin angekündigt - auch in Zukunft bereit, gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten und der Politik eine Lösung der Probleme zu finden.
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