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Zeitungsverleger: Entwurf für novellierte Pressefusionskontrolle reicht nicht aus

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt im Grundsatz die von der Bundesregierung geplante Novellierung der Pressefusionskontrolle. Es ist gut, dass das Thema Eingang in die anstehende Änderung des Wettbewerbsrechts gefunden hat, sagte ein Sprecher des BDZV. Allerdings sei es nicht zielführend, dass nur einer der Eckpunkte aus dem Katalog, den BDZV und der Verband der Lokalzeitungen der Bundesregierung vor einem Monat übermittelt hätten, aufgenommen worden sei. Zentrale Anliegen der Zeitungsverlage seien überhaupt nicht berücksichtigt worden. Die Verleger erwarteten, dass in den anstehenden Anhörungen und Beratungen zu dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums alle notwendigen Voraussetzungen für eine Anpassung der Pressefusionskontrolle geschaffen würden. Ziel sei der Erhalt der Pressevielfalt in einem Markt, der sich durch die digitale Mediennutzung und - damit verbunden - viele neue Wettbewerber stark gewandelt habe.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die für Presseunternehmen geltende Aufgreifschwelle von Faktor 20 auf den Faktor acht reduziert wird (das heißt: acht Mal strengere Umsatzregeln als in anderen Branchen). Damit würden Verlage mit einem gemeinsamen Umsatz von bis zu 62,5 Millionen Euro künftig keiner Kontrolle durch das Kartellamt unterliegen. Derzeit liegt die Grenze bei 25 Millionen Euro. Nach den Vorstellungen der Zeitungsverleger müssen folgende weiteren Punkte in einer novellierten Pressefusionskontrolle verankert werden:

   - Thema "Sanierungsfusion": Für den Erhalt der Wettbewerbsstruktur
ist es nicht zielführend, wenn für den Nachweis einer notwendigen 
Sanierung der bevorstehende Marktaustritt eines Verlages abgewartet 
werden muss. Der Sanierungsfall muss dann angenommen werden, wenn 
nachweislich auf Dauer negative Betriebsergebnisse zu erwarten sind.
   - Thema "potenzieller Wettbewerb": Für die Annahme eines 
potenziellen Wettbewerbs zwischen Nachbarverlagen genügt nach Ansicht
der Zeitungsverleger nicht die rein theoretische Möglichkeit, dass es
zwischen den Beteiligten zu einem Wettbewerb kommen würde. Vielmehr 
müssten konkrete Tatsachen eine entsprechende Annahme stützen.
   - Die für alle anderen Branchen bereits geltende 
Bagatellanschlussklausel (Umsatzerlös eines beteiligten Unternehmens)
sollte auch für Presseunternehmen eingeführt werden. Hier sollte 
ebenfalls der Faktor acht (acht Mal strengere Umsatzregeln) gelten. 
Damit läge die Schwelle bei 1,25 Millionen Euro.
   - Ausgenommen von den Kontrollvorschriften sollten solche 
Pressemärkte sein, auf denen weniger als 1,9 Millionen Euro umgesetzt
werden (Bagatellmarkt). Bisher liegt diese Grenze bei 750.000 Euro.
   - Bei der Berechnung der Schwellenwerte soll der 
Multiplikationsfaktor acht ausschließlich auf die Anzeigen- und 
Vertriebserlöse von Zeitungen und Zeitschriften angewandt werden. 
Umsätze aus anderen Bereichen wie Akzidenzdruck, Briefzustelldienste 
oder Anzeigenblätter sollten bei der Pressefusionskontrolle nicht 
berücksichtigt bleiben.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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