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BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.

Herber Schlag gegen die Pressefreiheit
Zeitungs- und Zeitschriftenverleger kritisieren Bundestagsentscheidung zur Kommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben die 
Bundestagsentscheidung zur Kommunikationsüberwachung und 
Vorratsdatenspeicherung heute in Berlin scharf kritisiert. Der Schutz
der Pressefreiheit bleibe auf der Strecke, denn anders als 
Parlamentsabgeordnete und Strafverteidiger, die von der 
Telekommunikationsüberwachung ausgenommen werden, soll bei 
Journalisten nur im Einzelfall eine Verhältnismäßigkeitsprüfung 
erfolgen.
Wie schwach dieser Prüfungsmaßstab ist, wurde zuletzt deutlich bei
der Beschlagnahmeaktion von Briefen an verschiedene Berliner 
Zeitungen. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz werde das 
Berufsgeheimnis aufgebrochen und der Informantenschutz ausgehebelt, 
so ein Sprecher des BDZV. "Welcher Informant wird Journalisten denn 
noch vertrauliche Informationen weitergeben, wenn er künftig damit 
rechnen muss, dass seine Telefonnummer, E-Mail-, IP-Adresse und seine
Standortdaten ebenso erfasst wie auch Zeitpunkt und Dauer des 
Kontakts gespeichert werden?" Damit sei jeder seriöse und 
investigative Journalismus im Kern getroffen. "Dieses Gesetz kann vor
der Verfassung keinen Bestand haben", so BDZV und VDZ. Entsprechende 
Verfassungsbeschwerden seien bereits angekündigt.

Pressekontakt:

BDZV
Burkhard Schaffeld
Telefon: 030/726298-230
E-Mail: schaffeld@bdzv.de

VDZ
Dirk Platte
Telefon: 030/726298-130
E-Mail: d.platte@vdz.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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