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BDZV: Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze bei privaten Postdienstleistern

Berlin (ots)

Der Entschluss der Bundesregierung, private
Briefdienste in das Entsendegesetz aufzunehmen und den 
Mindestlohn-Tarifvertrag für verbindlich zu erklären, stößt weiterhin
auf scharfe Kritik der deutschen Zeitungsverlage. Der Präsident des 
Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, 
forderte heute erneut, auf den bewährten Weg zur Findung der 
Allgemeinverbindlichkeit zurückzukehren. Einen derart dubiosen 
Tarifvertrag in das Entsendegesetz aufzunehmen, entspreche nicht der 
Intention dieses Gesetzes.
Heinen stellte nochmals klar, dass das Entsendegesetz in der 
Postbranche nicht der Weg  zu Mindestlöhnen sein kann, zumal es in 
der Briefzustellung die Problematik "ausländischer Arbeitnehmer", die
nach dem Lohnniveau ihrer Herkunftsländer beschäftigt werden, nicht 
gebe. Hinzu komme, dass keinesfalls 50 Prozent der in der Branche 
tätigen Briefzusteller tariflich gebunden seien, wie der 
Bundesarbeitsminister stets behauptet. Um das Vorhaben rechtlich 
abzusichern, soll im Bundesrat zusätzlich das Entsendegesetz 
dahingehend geändert werden, dass weder die 50 Prozent-Quote 
tariflich gebundener Arbeitnehmer noch das öffentliche Interesse 
ausschlaggebend sein sollen. "Hier werden Gesetze im Schnelldurchlauf
geändert, um den Durchmarsch des Bundesarbeitsministers zu 
legitimieren. Gewinner sind keinesfalls die Arbeitnehmer. Das Monopol
der Deutschen Post wird auf Jahre zu Lasten der Verbraucher 
zementiert", so Heinen heute in Berlin.
Der Bundesregierung wirft der BDZV mangelnde Gesprächsbereitschaft
vor, da stets vor den katastrophalen Auswirkungen dieses Vorhabens 
gewarnt wurde, die Bundesregierung sich einem Gespräch jedoch 
verweigert habe. Lediglich das Bundeswirtschaftsministerium habe die 
Problematik für die privaten Briefdienste erkannt und eindringlich 
vor den Folgen gewarnt, finde aber innerhalb der Bundesregierung kein
Gehör.
Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung haben entscheidenden 
Einfluss auf das Zustellgeschäft der Verlage, dies gilt nicht nur für
die Briefdienste, sondern auch für die Zeitungszustellung. 
Zeitungszusteller können selbst kleine Briefmengen nicht mehr 
verteilen, ohne unter den Mindestlohn-Tarifvertrag zu fallen.
Heinen zeigte daher Verständnis für eine Anzeigenkampagne vieler 
deutscher Zeitungen, die im Vorfeld der entscheidenden 
Bundesratssitzung auf die Folgen aufmerksam machen wollen. Die Motive
seien sicherlich überzeichnet und karikaturenhaft, jedoch müssten die
Verlage befürchten, dass in möglicher Kombination mit einer 
fortgesetzten Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG die von der
Bundesregierung beschlossene Post-Liberalisierung ad absurdum geführt
und der sich entwickelnde Wettbewerb im Keim erstickt würde.
Den privaten Briefdiensten muss die Möglichkeit gegeben werden, 
innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen einen eigenen 
Tarifvertrag zu entwickeln. Dem Wirtschaftsstandort Deutschland würde
ein erheblicher Schaden entstehen, wenn der Staat auf diese Weise 
Tarifpolitik betreibt.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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