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Fachbereichsvorstand Radio und Audiodienste mahnt Bundesnetzagentur: Ungenutzte UKW-Frequenzen in Deutschland müssen umgehend nutzbar gemacht werden

Berlin (ots)

Ungeklärte Verfahrenssituation bei der Vergabe von UKW-Frequenzen 
   geht zu Lasten der Radiosender
Der Fachbereichsvorstand Radio und Audiodienste im Verband 
Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat die 
Bundesnetzagentur angemahnt, die unklare Vergabesituation für 
UKW-Frequenzen zu beenden. Zur Zeit liegen nach Informationen des 
VPRT mehr als 50 UKW-Frequenzen brach und können nicht genutzt 
werden, weil die Bundesnetzagentur noch kein entsprechendes 
telekommunikationsrechtliches Vergabeverfahren entwickelt hat. Das 
Problem stellt sich in den Fällen, in denen mehrere Antragsteller für
den Sendernetzbetrieb in Frage kommen. In einem Schreiben an die 
Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur appelliert der VPRT, 
schnellstmöglich ein entsprechendes Vergabeverfahren zu entwickeln 
und mit einer Übergangslösung die bereits brachliegenden Frequenzen 
einer Radionutzung zuzuführen.
VPRT Vizepräsident und Radiovorsitzender Hans-Dieter Hillmoth, 
Geschäftsführer von Radio/Tele FFH: "Für die privaten 
Radioveranstalter, die auf die Verbesserung ihrer UKW-Übertragung 
angewiesen sind, bedeutet das Nichttätigwerden der Bundesnetzagentur 
und die dadurch entstehende Blockade bei der Versorgung mit weiteren 
Frequenzen einen unmittelbaren wirtschaftlichen Schaden. Eine 
Steigerung unserer Reichweite durch zusätzliche Frequenzen würde sich
unmittelbar in zusätzlichen Werbeeinahmen niederschlagen, mit denen 
wir in unsere Programme investieren könnten. Zudem zementiert die 
aktuelle Situation die bestehende Schieflage in der 
Frequenzversorgung zu Lasten des privaten Hörfunks."
Der VPRT weist zur Erläuterung darauf hin, dass sich in 
Deutschland 243 private Radios mit 538 Frequenzen begnügen müssen, 
während 64 öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme über 1.368 
Frequenzen verfügen.
Der VPRT fordert die Bundesnetzagentur darüber hinaus dazu auf, 
Klarheit über das zukünftige Verfahren des Sendernetzbetriebs für 
private Hörfunkveranstalter zu schaffen. Der Wettbewerb im 
Sendernetzbetrieb werde von den privaten Radioveranstaltern begrüßt. 
Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die Bundesnetzagentur den 
Radioveranstaltern einen Sendernetzbetreiber zuweist. "Es sollte in 
einem Wettbewerbsmarkt eine Selbstverständlichkeit sein, dass 
Veranstalter sich ihre Netzbetreiber selbst aussuchen können", so 
Hillmoth.

Pressekontakt:

Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

Original-Content von: VAUNET - Verband Privater Medien, übermittelt durch news aktuell

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