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Wichtige Änderung im Gebührenrecht der Anwälte: Individuelle Honorarvereinbarung ab 1. Juli - Neue Chancen für Anwälte - Kostenloser Download der Haufe Mediengruppe

Freiburg (ots)

Ab dem 1. Juli 2006 werden die bisherigen
gesetzlichen Anwaltsgebühren für eine außergerichtliche Beratung und
Begutachtung weitgehend wegfallen. Die entsprechenden Regelungen im
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
(RVG VV) sind ersatzlos gestrichen worden. Aufgrund des Wegfalls der
gesetzlichen Gebühren müssen nun individuelle
Vergütungsvereinbarungen getroffen werden, damit Anwalt und Mandant
mit feststehenden Beträgen rechnen können. Sonst riskiert der
Rechtsanwalt, für arbeitsaufwändige Beratungen oder Gutachten mit
einer Kappungsgrenze von 250 Euro abgefunden zu werden, weil der
Gesetzgeber dies bei fehlender Vereinbarung so vorgeschrieben hat.
Die individuelle Honorarvereinbarung birgt aber auch die Chance,
eine angemessene Vergütung durchzusetzen. Hier fehlt vielen
Rechtsanwälten jedoch Erfahrung im Umgang mit Honorarverhandlungen
und Vergütungsvereinbarungen. Fragen stellen sich u. a. zu Form und
Höhe der Vereinbarung: Welche Formerfordernisse sind zu beachten?
Welche Vergütung ist "angemessen" im Sinne der Vorschriften? Welche
Besonderheiten sind im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu beachten?
Genau hier setzt die Haufe Mediengruppe an und bietet Anwälten ab
sofort einen besonderen Service: Unter www.haufe.de/rvg stehen
aktuelle Informationen zu den neuen Regelungen, konkrete Tipps zur
Umsetzung und ein Mustertext für eine Vergütungsvereinbarung zum
kostenlosen Download bereit.
Weitere Informationen:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-940 oder -464, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

Original-Content von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

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