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Ohne Enttäuschungen zum Eigenheim: Ein neuer Rechtsratgeber von Haufe zeigt, wie man die häufigsten Fallen beim Hausbau und Hauskauf sicher umschifft

Freiburg (ots)

Auch heute noch hegen die meisten Menschen den
Wunsch nach einer eigenen Immobilie - nach einer Studie der LBS
würden etwa 1,3 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland gern eine
Wohnung oder ein Haus kaufen. Doch jeder, der diesen Schritt wagt,
sollte gut beraten sein. Nicht nur, weil die finanziellen
Rahmenbedingungen - Stichwort gestrichene Eigenheimzulage - stimmen
müssen. Sondern auch, weil "Otto Normalverbraucher" hier kaum über
Erfahrung verfügt. Gerade auf den Ahnungslosen warten beim Hauskauf
oder -bau zahlreiche Hürden und Risiken. Die Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg hat zum Beispiel letztes Jahr 250 Bauverträge
überprüft und festgestellt: Viele sind mangelhaft - und verursachen
den Bauherren hohe Zusatzkosten, ja treiben manchen sogar in den
Ruin. Ein Beispiel: In vielen Verträgen fehlen notwendige Leistungen,
etwa dass von der Grundstücksgrenze bis zur Hauswand Anschlüsse für
Gas, Wasser und Abwasser gelegt werden müssen. Und dann muss der
Bauherr das extra zahlen. Doch wer achtet als Laie schon auf solche
"Kleinigkeiten"? Sich vorab schlau zu machen ist also Pflicht für
alle Hausbesitzer in spe - alles andere wäre geradezu sträflich.
Da kommt ein neues Buch aus dem Rudolf Haufe Verlag gerade
richtig: "101 Fallen auf dem Weg zur eigenen Immobilie" aus der Reihe
"Erste Hilfe" spricht alle an, die erwägen, eine Immobilie zu kaufen
oder zu bauen und nicht die Fehler machen wollen, die zahlreiche
andere vor ihnen gemacht haben. Wie zermürbend Auseinandersetzungen
mit Ämtern, Architekten, Maklern, Bauträgern oder Handwerkern nämlich
sein können, wissen die beiden Fachautoren nur zu gut. Rechtsanwalt
Herbert Aschenbrenner hat sich auf Bau- und Architektenrecht
spezialisiert; als Schlichter und Schiedsrichter in Bausachen sind
ihm die häufigsten Streitpunkte und Stolpersteine mehr als geläufig.
Und auch seine Kollegin Ulrike Gantert, die als Fachanwältin
arbeitet, kennt zahlreiche Fälle aus ihrer Praxis, wo am Ende der
Käufer oder Bauherr der Gelackmeierte war.
Dabei sind es oft ganz einfache Dinge, die der zukünftige
Hauseigentümer auf dem Plan haben sollte. Zum Beispiel, dass man vom
Bauträger stets die Baupläne einfordert. Und dies am besten im
Vertrag festhält - sonst muss man die Unterlagen am Ende
kostenintensiv anfertigen lassen, nur weil man später mal eine Wand
einreißen lassen möchte. Generell gehört jeder Bauträgervertrag
kritisch geprüft. Denn natürlich hat der Bauträger Interesse an für
ihn günstigen Regelungen. Doch Verhandlungsspielraum gibt es selbst
dann noch, wenn der Bauträger den Vertrag für 100 Wohneinheiten
aufgesetzt hat.
Auch bei Verträgen mit Architekten gilt es, auf seine Vorteile zu
achten. Und ganz genau zu überlegen, was der Vertragspartner alles
leisten soll. Ein Vollauftrag kann nämlich dann problematisch werden,
wenn sich die finanzielle Situation des Bauherrn zum Schlechteren
wendet - und man lieber auf einige Leistungen verzichten möchte.
Ein anderer Punkt, der beim Bau oft zu Streitigkeiten führt, ist
der Fertigstellungstermin. Wer darauf hofft, der im Vertrag fixierte
"angestrebte" Termin würde schon eingehalten, jedoch übersieht, dass
dieser vom "verbindlichen" erheblich abweicht, hat schlechte Karten.
Denn nur der letzte, also der verbindliche Termin zählt - und nur,
wenn der nicht eingehalten wird, kann man bei verzögerter
Fertigstellung Schadenersatzansprüche gegenüber dem Bauträger geltend
machen.
Natürlich kommen auch besonders trickreiche Fallen zur Sprache -
wie etwa die Gebühren für eine "Reservierungsvereinbarung", die zwar
meist rechtens sind, aber bei Nichtinanspruchnahme des Kaufrechts den
Interessenten teuer zu stehen kommen können.
Das Buch präsentiert sich übersichtlich gegliedert, sodass man
schnell zur Lösung seines Problems gelangt. Dabei werden die
verschiedensten Konstellationen und Bedürfnisse berücksichtigt: ob
man gerade Immobilienangebote prüft oder schon kurz vor der Abnahme
steht, ob man auf dem eigenen Grundstück bauen lässt oder eine
Eigentumswohnung erwirbt, an deren Planung man sich beteiligen kann.
Die leicht verständliche Sprache erleichtert dem Leser den Zugang zur
juristischen Materie erheblich.
Der praktische Ratgeber wartet aber nicht nur mit den 101 Fallen
und zahlreichen Beispielen auf, sondern hält auch hilfreiche Tools
bereit, die der Leser dank der beiliegenden CD-ROM auch gleich nutzen
kann. Da gibt es rechtssichere Schreiben für den Fall, dass der
Bauträger mit seinen Bauleistungen entgegen der Vereinbarungen noch
nicht begonnen hat. Oder eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung.
Oder Muster für Schlüsselfertig- oder Architektenverträge und ein
Abnahmeprotokoll u.v.a. Daneben finden sich übersichtliche
Checklisten, zum Beispiel zur Prüfung von Angeboten und
Schlussrechnungen, des Weiteren wichtige Fristenpläne und
schließlich, als Extra auf der CD-ROM, einschlägige Gesetzestexte wie
die wichtige Verdingungsordnung Bau (VOB).
Wer sich mit diesem Buch wappnet, kann dem Bau oder Kauf einer
Immobilie gelassener entgegensehen. Denn er weiß, worauf er achten
muss, wo Kostenfallen lauern und welche Fehler bei der
Vertragsgestaltung besonders böse Folgen haben. Jeder Tipp ist sein
Geld wert - umso mehr, als das Buch mit 16,80 Euro bei einem Preis
liegt, für den der Häuslebauer nicht mal zwei Quadratmeter Dachziegel
bekommt.
"101 Fallen auf dem Weg zur eigenen Immobilie" 
   Von Helmut Aschenbrenner und Ulrike Gantert
   1. Auflage 2006, Broschur mit CD-ROM, 176 Seiten, 16,80 Euro
   Rudolf Haufe Verlag, Niederlassung Planegg bei München
   ISBN 3-448-07293-1
   Bestell-Nr. 0006331-0001
Weitere Informationen und Besprechungsexemplare für Journalisten
bei:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-940, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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