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Haufe TzBfG-Kommentar erschienen: Dritte Auflage berücksichtigt aktuelle Änderungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Befristungsrecht

Freiburg (ots)

Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem höchst umstrittenen Urteil das bisherige Befristungsrecht tiefgreifend geändert: Wenn ein Arbeitnehmer irgendwann schon einmal in einem Unternehmen beschäftigt war, konnte er bisher dort nicht mehr sachgrundlos befristet angestellt werden. Jetzt ist die Befristung ohne Sachgrund für bis zu zwei Jahre bei einem Arbeitgeber möglich, wenn der Arbeitnehmer nur in den letzten 3 Jahren nicht bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war.

Welche Auswirkungen dieses Urteil für die betriebliche und anwaltliche Praxis hat, zeigt die jetzt bei Haufe erschienene 3. Auflage des Kommentars TzBfG. Auch die weitere aktuelle Rechtsprechung wird ausführlich kommentiert, denn Teilzeit- und befristete Arbeitsverträge sind kaum noch aus der betrieblichen Praxis wegzudenken. Sie haben seit dem In-Kraft-Treten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes in der Arbeitswelt erheblich an Bedeutung gewonnen. Knapp ein Viertel aller abhängig Beschäftigten sind inzwischen im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses angestellt, über 90% davon sind Frauen. Auch befristete Arbeitsverhältnisse sind im heutigen Berufsleben an der Tagesordnung. Trotzdem wirft die Praxis zahlreiche Probleme auf, die das Gesetz selbst nicht beantwortet.

Der Praxiskommentar zum Teilzeit- und Befristungsgesetz bietet sowohl für die betriebliche Praxis als auch in der anwaltlichen Beratung eine verlässliche Entscheidungsgrundlage. Er umfasst eine ausführliche Kommentierung aller Vorschriften des TzBfG, sowie der relevanten Normen des TVöD und des WissZeitVG.

Die 3. Auflage des Kommentars berücksichtigt die seit der Vorauflage ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung, die das Gesetz mittlerweile weiter ausgelegt und präzisiert hat. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Fortführung, aber auch die Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Befristungsrecht.

Über die reine Kommentierung hinaus verdeutlicht das vorliegende Werk dem Leser mit zahlreichen Praxisbeispielen und Gestaltungshinweisen die Auslegung und Anwendung einzelner Regelungen. Einen besonderen Zusatznutzen bietet die beiliegende CD-ROM, die die Gesamt-Kommentierung, die zitierte Rechtsprechung sowie die relevanten Gesetze und Richtlinien im Volltext bietet.

Ein hochkarätiges Autorenteam steht für Informationen aus erster Hand. Herausgeber dieses Kommentars sind Edith Gräfl, Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht sowie Manfred Arnold, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.

"Teilzeit- und Befristungsgesetz" 
Praxiskommentar zum TzBfG mit Gestaltungshinweisen und Beispielen 
Manfred Arnold/Edith Gräfl (Hrsg.) 
Hardcover mit CD-ROM, 640 Seiten, 79 Euro 
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg 
ISBN: 978-3-648-01983-2 
Bestell-Nr.: 04211-0003

Pressekontakt:

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9
79111 Freiburg
Corporate Communications
Alexandra Rudolf
Tel.: 0761 898-3940
Fax: 0761 898-99-3940
E-Mail: PresseHaufe@haufe-lexware.com
Pressecenter der Haufe Gruppe unter http://www.haufe-lexware.com

Original-Content von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

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