Alle Storys
Folgen
Keine Story von Haufe-Lexware GmbH & Co. KG mehr verpassen.

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG

Haufe aktuell: Das Ehrenamt wird attraktiver: Bundestag will Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

Freiburg (ots)

Mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements" will die Bundesregierung die 
ehrenamtliche Betätigung stärker fördern. Nach langer Diskussion 
liegt dem Bundestag heute die Gemeinnützigkeitsreform zur 
Entscheidung vor.
Erstmals wird es Steuervergünstigungen für die Vorstandsarbeit 
geben. Im Vordergrund steht dabei ein allgemeiner Freibetrag für 
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, 
mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Höhe von bis zu 500 Euro im 
Jahr. Mit dieser Aufwandspauschale sollen die Kosten abgegolten 
werden, die den ehrenamtlich Tätigen durch ihre Beschäftigung 
entstehen. Profitieren werden also nicht nur die vielen 
ehrenamtlichen Vereinsvorstände, sondern auch weitere Vereinshelfer 
bis hin zum Platzwart, wenn man für seinen sonst ehrenamtlichen 
Einsatz von seinem Verein eine kleine Aufwandsentschädigung erhält.
Neben neuen Spenden-Grundsätzen wird darüber hinaus der bekannte 
Übungsleiterfreibetrag von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro erhöht. 
Auch bei der wirtschaftlichen Betätigung erhalten die gemeinnützigen 
Organisationen mehr Steuerspielraum durch die Anhebung der 
Zweckbetriebsgrenze von 30.678 Euro auf 35.000 Euro.
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, dass diese 
Steuervergünstigungen schon ab Jahresanfang 2007, und damit 
rückwirkend, zum Zuge kommen sollen. Allerdings muss der Bundesrat 
noch Ende September hierzu seine (erwartete) Zustimmung erteilen.
Prof. Gerhard Geckle, Vereinsexperte aus Freiburg: "Das ist nun 
das richtige Signal, damit man bei weit über 600.000 eingetragenen 
Vereinen nicht nur die gemeinnützige Zielsetzung unterstützt, sondern
auch die Millionen von engagierten Mitgliedern über den neuen 
Steuerfreibetrag für das Ehrenamt motiviert."
Konkrete Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens, eine
erste Kommentierung hierzu sowie eine Synopse mit den aktuellen 
Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht können unter 
http://www.vereins-office.de abgerufen werden.

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Tel.: 0761-3683-975
Fax: 0761-3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://presse.haufe.de

Original-Content von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Weitere Storys: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG