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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Bundesagentur liefert weiterhin Stellenangebote an Optionskommunen und Jobbörsen

Nürnberg (ots)

In den vergangenen Wochen sind mehrere
Medienberichte erschienen, in denen die Bundesagentur für Arbeit (BA)
wegen ihrer neuen Kooperationsmodelle zur Weitergabe von 
Stellenangeboten aus ihrer Online-Jobbörse kritisiert wird. Heute 
berichtet das Handelsblatt, die BA gewähre privaten Jobbörsen keinen 
Zugriff mehr auf ihre Stellenangebote. Weiter heißt es in dem Bericht
"offenbar wolle die BA ihren Stellenpool wieder monopolisieren." 
Diese Behauptung ist falsch. Die BA richtet sich bei der 
Weiterleitung von Stellenangeboten nach der Entscheidung des 
Arbeitgebers.
Bei der Weitergabe von Stellenangeboten sind zwei 
Kooperationspartner zu unterscheiden: 1. Optionskommunen, die die 
Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern in Eigenregie übernommen
haben und 2. private Online-Stellenbörsen.
Kooperation mit Optionskommunen
Im Bundesgebiet haben sich 69 Kommunen für die Optionslösung 
entschieden. Hauptargument für die Option war, dass die Kommunen die 
lokale Wirtschaft besser kennen, näher an den Unternehmen seien und 
damit besser als die BA Stellen einwerben können. Heute fordern 
Optionskommunen wie der Main-Kinzig-Kreis sogar vor Gericht die 
Weitergabe der bei der BA registrierten Stellen. Immer wieder wird 
behauptet, die BA verweigere eine Kooperation. Das ist falsch. Die BA
bietet den Optionskommunen eine umfassende Weiterleitung aller 
Stellenangebote an, die der BA von Arbeitgebern zur Besetzung 
ge-meldet werden.
Bei einem sehr geringen Teil werden die Stellen anonym, also ohne 
Arbeitgeberkontaktdaten übermittelt. Das geschieht aber auf 
ausdrücklichen Wunsch der Arbeitgeber und betrifft zurzeit etwa ein 
Prozent der Stellen.
Voraussetzung für die Datenübermittlung ist lediglich eine 
Schnittstelle zur Datenübermittlung auf Seiten der Kommunen. Die 
dafür erforderliche Software wird ihnen von der BA kostenlos zur 
Verfügung gestellt. Vereinbart werden technische 
Datensicherheitsstandards, der Ausschluss missbräuchlicher Verwendung
der Daten und die Gegenseitigkeit der Datenübermittlung. Diese 
Position wird von der aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern,
Bund, Ländern und Kommunen bestehenden Selbstverwaltung der BA 
unterstützt und von nahezu allen Kommunen als ausreichend bewertet. 
In den wenigen Konfliktfällen geht es vor allem um die Weiterleitung 
der vollen Arbeitgeberkontaktdaten bei anonymisierten 
Stellenangeboten.
Kooperation mit Online-Jobbörsen
Seit dem Start der Online-Jobbörse unter www.arbeitsagentur.de 
kooperiert die BA mit kommerziellen Jobbörsen, die mit dem 
kostenlosen Inhalt der BA Geld verdient haben. Bislang wurden alle 
Stellenangebote an die privaten Kooperationspartner weitergeleitet. 
Das hat aber zu Beschwerden von Arbeitgebern geführt, die ihre 
Stellenangebote nur über das BA-Internet veröffentlichen wollten oder
zumindest nur bei einzelnen von ihnen ausgewählten privaten 
Jobportalen.  Daher hat die BA das Kooperationsmodell mit privaten 
Jobbörsen verändert und bereits Mitte vergangenen Jahres die 
bestehenden Verträge gekündigt und neue Verträge angeboten.
Kernpunkt der neuen Vereinbarung ist, dass künftig nur noch 
Stellenangebote an private Jobbörsen weitergeleitet werden, wenn der 
Arbeitgeber dieser Weiterleitung ausdrücklich zugestimmt hat. Mit 
einem Klick kann der Arbeitgeber seine Stellen an alle 
Kooperations-partner weiterleiten oder einzelne davon herausnehmen.
Außerdem erwartet die BA, dass die Kooperation keine Einbahnstraße
ist. Die Weitergabe von Stellenangeboten der BA erfolgt unter der 
Bedingung, dass die privaten Kooperationspartner ebenfalls 
Stellenangebote an die Jobbörse der BA liefern.
Der Verwaltungsrat der BA hat bei seiner heutigen Sitzung dem 
Vorstand für diese neuen Kooperationsmodelle ausdrücklich seine 
Unterstützung zugesagt.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de  .

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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