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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Auswirkungen des SGB II auf die Statistik über Arbeitslosigkeit

Nürnberg (ots)

Nach dem Sozialgesetzbuch II, der gesetzlichen
Grundlage für das Arbeitslosengeld II, hat die Bundesagentur für
Arbeit(BA) die Aufgabe, Statistiken zu erstellen. Zu diesem Zweck
verpflichtet das SGB II die Träger der Leistungen, bestimmte Daten an
die BA zu liefern.
Im Bereich der Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen für Arbeit und
Kommunen sowie in den Kreisen, in denen die Agenturen weiterhin
allein für die Vermittlung der Arbeitslosengeld II-Empfänger
zuständig sind, werden die bisherigen Computersysteme der BA weiter
genutzt. Dadurch ist hier eine automatisierte Datenlieferung
gesichert.
Die 69 so genannten Optionskommunen, die an Stelle der Agenturen
für Arbeit die Betreuung der Arbeitslosengeld II-Empfänger in
kommunaler Regie erproben, nutzen diese Computersysteme nicht und
müssen die erforderlichen Daten auf anderem Wege an die BA
übermitteln. Die BA bereitet die Daten der verschiedenen Träger zu
einer einheitlichen Statistik auf.
Die BA hat im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden die
erforderlichen Daten definiert und einen technischen Standard für den
Datenaustausch beschrieben und entwickelt. Um die gelieferten Daten
nutzen zu können, müssen diese technisch richtig vorbereitet und
vollständig sein sowie den Regeln des vereinbarten Datenstandards
entsprechen. Für die Leistungsstatistik der Grundsicherung für
Arbeitsuchende (Daten über Bedarfsgemeinschaften und Empfänger von
Arbeitslosengeld II) ist das zunehmend der Fall. Im Mai konnten dafür
die Daten aus 35 Optionskommunen verwendet werden. Für die Statistik
über Arbeitslosigkeit läuft die Datenlieferung verzögert an. Im Mai
haben nur 31 Optionskommunen überhaupt Daten geliefert. In praktisch
allen Fällen ist die Datenlieferung noch unvollständig und kann noch
nicht als Grundlage für die Statistik der Arbeitslosigkeit dienen.
Hintergrund für diese Entwicklung ist, dass die Optionskommunen
bisher überwiegend noch keine IT-Verfahren hatten, um die
vermittlerische und beraterische Betreuung der Arbeitslosen zu
organisieren. Sie müssen nun die Fälle aus der bisherigen
Zuständigkeit der Agenturen übernehmen, eine geeignete
Vermittlungs-Software einsetzen und alle Daten darin erfassen. Das
erfordert eine gewisse Anlaufzeit. Für Kommunen geeignete
Software-Lösungen sind inzwischen auf dem Markt, ebenso Module für
den Datentransfer an die Statistik der BA.
Information über Arbeitslosigkeit im Übergang
Die BA bereitet deshalb zur Zeit die Statistik über registrierte
Arbeitslosigkeit noch ausschließlich aus den Informationen der
eigenen IT-Systeme auf:
  • Grundsätzlich sind in der Arbeitslosenstatistik alle Arbeitslosen enthalten, die zwar im Bereich der Optionskommunen wohnen, aber als Anspruchsberechtigte nach dem SGB III weiter von den Agenturen für Arbeit betreut werden.
  • Weiterhin zählt die BA-Statistik jene bisher bei den Agenturen gemeldeten Arbeitslosen mit, die nun Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II haben und vor Ort bereits zu den optierenden Kommunen gewechselt sind. Es handelt sich dabei lediglich um eine "technische" Maßnahme, damit laufende statistische Auswertungsprogramme auf einer möglichst umfassenden Datenbasis aufgebaut werden können. Dies gilt insbesondere für Auswertungen zur Arbeitslosigkeit nach bestimmten Strukturmerkmalen. Die Zahl der weiter mitgeführten (eigentlich an Optionskommunen abgegebenen) Bestandsfälle betrug im April bundesweit ca. 286.000.
Dieses Vorgehen stellt sicher, dass in den Statistik-Verfahren der
BA auch im Mai noch fast alle Arbeitslosen in Deutschland erfasst
sind. Zusätzlich gibt es in den Optionskommunen eine nicht genau
bekannte Anzahl von Arbeitslosen, über die in den Agenturen keine
Informationen vorhanden sind. Dabei handelt es sich hauptsächlich um
ehemalige erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger, die bisher nicht bei
einer Agentur arbeitslos gemeldet waren. Diese Personengruppe wird
über ein von der BA entwickeltes und monatlich aktualisiertes
Schätzmodell in die Statistik einbezogen.
Für den Mai wurde die Zahl der noch nicht an die Statistik der BA
gemeldeten Fälle auf 81.000 geschätzt. Das heißt, dass die
auswertbaren Arbeitslosenzahlen die Arbeitslosigkeit insgesamt in
einer Größenordnung von ca. 81.000 Arbeitslosen in den
Optionskommunen untererfassen.
Insgesamt werden damit 1,7% der gesamten Arbeitslosigkeit nicht
erfasst. Auf Kreis- und Agenturebene – soweit von optierenden
Kommunen berührt – kann dieser Anteil allerdings deutlich größer
sein. Deshalb wird für Optionskommunen auch eine Summe der
Arbeitslosen gebildet, die neben den aus den BA-Verfahren
ermittelbaren Statistik-Daten auch die Zuschätzung für nicht erfasste
Arbeitslose enthält. Die Agenturen und Kreise erhalten regelmäßig
gesonderte Auswertungen, um darüber differenziert berichten zu
können.
Berichte der vergangenen Wochen, wonach die Schätzung der BA
deutlich zu gering sei, entbehren jeder sachlichen Grundlage. Sie
würden für den Bereich der optierenden Kommunen zu einem unplausibel
höheren SGB II – Effekt führen als in den übrigen Kreisen
Deutschlands. Zusammen mit der geschätzten Untererfassung von 81.000
entfallen in den Optionskommunen 52% der Arbeitslosen auf die
Zuständigkeit der Kommunen, also den Rechtskreis SGB II. In den 370
übrigen Kreisen lag der Anteil bei 54,5%; dort ist wegen der stärker
repräsentierten Großstädte mit höherer Langzeitarbeitslosigkeit und
Sozialhilfequote auch ein etwas höherer Wert zu erwarten.
Insgesamt zeichnen die Daten ein schlüssiges Bild der
Arbeitslosigkeit in Deutschland. Die fehlenden Daten zu einem
Teilbereich der Arbeitslosigkeit in den Optionskommunen und die
Notwendigkeit, durch Schätzungen diese Untererfassung zu
kompensieren, sind nur ein Übergangsphänomen, das voraussichtlich in
den nächsten Monaten schrittweise überwunden werden kann.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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  • 31.05.2005 – 10:41

    Die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Mai 2005

    Nürnberg (ots) - - Rückgang der Zahl der registrierten Arbeitslosen aus saisonalen Gründen, konjunkturelle Einflüsse auf dem Arbeitsmarkt nicht erkennbar - Ausbildungsstellenmarkt nach wie vor angespannt "Die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist im Mai gesunken. Grund dafür ist die jahreszeitlich übliche Belebung auf dem Arbeitsmarkt. Andere Einflüsse sind darüber hinaus nicht wirksam ...