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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Arbeitslosenhilfe wird automatisch verlängert

Nürnberg (ots)

Empfänger von Arbeitslosenhilfe, deren Zahlungen
ab dem 30. Juni 2004 auslaufen, müssen für die Weiterbewilligung
keinen neuen Antrag stellen. Die Bewilligung der Arbeitslosenhilfe,
die aufgrund der Einführung der neuen Leistung Grundsicherung für
Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) längstens bis zum Jahresende zu
zahlen ist, wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) automatisch
bis zum 31. Dezember 2004 verlängert. Betroffen sind gut eine Million
Hilfebezieher. Dies spart erheblichen Aufwand nicht nur bei den
Berechtigten. Mit der Verlängerung stellt die BA dringend
erforderliche Verwaltungskapazitäten für die Einführung des
Arbeitslosengeldes II frei.
Sollten sich bei den Empfängern von Arbeitslosenhilfe
zwischenzeitlich die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse ändern,
so sind sie weiterhin gesetzlich verpflichtet, dies der zuständigen
Agentur für Arbeit mitzuteilen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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