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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Beschlussfassung zu § 382 Abs. 3 Satz 4 SGB III vom 24. Januar 2004

Nürnberg (ots)

1. Im Interesse von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Arbeitslosen und
Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit hat der Umbauprozess der
BA zu einem modernen sozialstaatlichen Dienstleister große
Bedeutung. Der Vorstand hat dazu wichtige Schritte eingeleitet, für
die auch dem Vorsitzenden des Vorstands Anerkennung und Dank gebührt.
Allerdings ist durch eigenes Handeln und Verhalten des Vorsitzenden
des Vorstands dieser Reformprozess erheblich beeinträchtigt worden.
Der Verwaltungsrat sieht nur dann eine Chance, die Reformen
voranzutreiben, wenn die BA von einem Vorsitzenden des Vorstands
geführt wird, der vom breiten Vertrauen des Verwaltungsrats getragen
wird.
2. Der Verwaltungsrat stellt fest, dass unabhängig von den im
Zwischenbericht der Innenrevision festgestellten Verstößen gegen das
Vergaberecht und Verfahrensfehlern das Vertrauensverhältnis zwischen
dem Verwaltungsrat und dem Vorsitzenden des Vorstands gestört ist. Er
beschließt deshalb nach § 382 Abs. 3 Satz 4 SGB III und wird dazu die
Zustimmung der Bundesregierung einholen.
3. Um den begonnenen Reformprozess fortzusetzen und erfolgreich
abzuschließen, hält der Verwaltungsrat gesetzliche Änderungen und
Satzungsänderungen für notwendig. Ziel ist es, die Mitwirkungs- und
Kontrollrechte der Selbstverwaltung zu stärken (z.B. bei
haushaltswirksamen zentralen Zielvereinbarungen, bei der Ernennung
des Vorstands sowie bei Alg-II-Empfängern in der Zuständigkeit der
BA).
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsagentur.de
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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