Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesagentur für Arbeit (BA) mehr verpassen.

Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA: Kinderzuschlag zum 1. Oktober verbessert

Nürnberg (ots)

Zum 1. Oktober 2008 treten Änderungen beim
Kinderzuschlag in Kraft, die die Lebenssituation von Familien mit 
geringem Einkommen verbessern. So gelten dann niedrigere Grenzen für 
das erforderliche Mindesteinkommen: Für Alleinerziehende liegt sie 
bei 600 Euro, für Paare bei 900 Euro monatlich. Gleichzeitig wird die
Anrechnungsquote des elterlichen Erwerbseinkommens verringert, und 
zwar von bisher 70 auf 50 Prozent. Durch diese Änderungen erhöht sich
der Kreis der Berechtigten für den Kinderzuschlag deutlich.
Familien, die durch die Gesetzesänderung den Kinderzuschlag 
erstmalig erhalten können, sollten vollständige und aktuelle 
Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und eventuellen anderen bezogenen 
Leistungen zusammen mit dem Antrag einreichen. Die Antragsformulare 
sind im Internet unter www.kinderzuschlag.de und bei den örtlichen 
Familienkassen erhältlich.
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II gibt es eine deutliche 
Erleichterung: Sie erhalten einen Kurzantrag, der ihnen von den 
Trägern der Grundsicherung übersandt wird. In diesen Fällen kann auf 
bereits erfolgte Berechnungen zum ALG II zurückgegriffen werden.
Sollte trotz Erreichens der neuen Mindesteinkommensgrenzen mit 
Einkommen, Kindergeld, möglichem Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld der
Gesamtbedarf der Familie nicht gedeckt sein, kann Kinderzuschlag 
nicht gewährt werden. In diesen Fällen ist es möglich, dass ein 
Anspruch auf ALG II besteht, der bei den örtlich zuständigen Trägern 
der Grundsicherung zu beantragen ist.
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat sich mit 
personellen und organisatorischen Maßnahmen auf eine Zunahme der 
Anträge eingestellt. Dadurch soll eine zeitnahe Bearbeitung 
gewährleistet werden und der Kinderzuschlag den zusätzlich 
berechtigten Familien schnellstmöglich zur Verfügung stehen.
Alle Informationen zum Kinderzuschlag sind vorbehaltlich der 
Entscheidung des Bundesrates und der letztendlichen Veröffentlichung 
im Bundesgesetzblatt.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weitere Storys: Bundesagentur für Arbeit (BA)
  • 03.09.2008 – 11:22

    BA: Mit dem Ausbildungsbonus älteren Jugendlichen eine Ausbildung ermöglichen

    Nürnberg (ots) - Jugendliche, die schon über ein Jahr die Schule verlassen haben und sich seitdem erfolglos um eine berufliche Ausbildung bemüht haben, brauchen eine Chance. Deshalb können Arbeitgeber, die für diese Jugendlichen zusätzlich einen Ausbildungsplatz schaffen, rückwirkend ab 01.07.2008 einen Ausbildungsbonus erhalten. Höhe des ...

  • 28.08.2008 – 10:02

    Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes im August 2008

    Nürnberg (ots) - "Die positive Grundtendenz am Arbeitsmarkt hält an. Von der Abschwächung der konjunkturellen Dynamik zeigt sich der Arbeitsmarkt bisher unbeeindruckt", erklärte das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt. Arbeitslosenzahl im August: -14.000 auf 3.196.000 Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -510.000 Arbeitslosenquote im August: -0,1 Prozentpunkte auf ...

  • 21.08.2008 – 12:22

    BA: Unseriöse Stellenangebote: Bundesagentur verbessert Kontrolle ihrer Internet-Jobbörse

    Nürnberg (ots) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erreichen seit kurzem verstärkt Beschwerden, dass in der Online-Jobbörse unter www.arbeitsagentur.de unseriöse Stellenangebote veröffentlicht wurden. Aktuell steigt die Zahl der Stellenangebote zunehmend an. Täglich werden derzeit im Durchschnitt 16.200 neue und aktualisierte Stellenangebote ...