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Convar Systeme Deutschland

Stellungnahme der CONVAR Unternehmensgruppe

Pirmasens (ots)

   Stellungnahme der CONVAR Unternehmensgruppe zur Rede des
Bayerischen Staatsminister der Justiz Dr. Manfred Weiß in einem
Statement im Ausschuß für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen
des Bayerischen Landtags am 4. Mai 2000
Anfang Mai 1996 trat der Augsburger EDV
Sachverständiger Dr. Wißner erstmals mit CONVAR in Kontakt. Am 22 Mai
1996 erhielt dann CONVAR durch UPS eine Quantum 2.5" Festplatte zur
Datenrettung. Der Auftrag durch Herrn Dr. Wißner lautete wie folgt "
... Dabei reicht es mir aus, wenn Sie die individuellen Daten
rekonstruieren. ...". CONVAR wurden keine weiteren
Hintergrundinformationen durch den Sachverständigen oder die
Staatsanwaltschaft zugeleitet. Auftraggeber und Ansprechpartner war
der zuvor erwähnte Sachverständige.
Der am 11. Juli 1996 erstellte Bericht basiert auf der Grundlage
einer Datenrettung. Im Zuge einer Datenrettung ist es notwendig die
Datenstruktur zusammenhängend wiederherzustellen. In der Bewertung
des Berichtes ging der damalige Techniker von den Grundsätzen einer
Datenrettung aus. Die damals gewonnenen Ergebnisse waren nach der
persönlicher Einschätzung des Mitarbeiters nicht zufriedenstellend.
Insgesamt 7.901 MB s.g. "Netto-Daten" konnten wiederhergestellt
werden. Die so gewonnenen Daten wurden unter Verwendung eines
Restmagnetismusverstärkers gewonnen. Bei diesem Verfahren wird das
"Rauschen" entsprechend verstärkt und durch Verlagerung eines
fiktiven "Null-Punktes" neu berechnet. Die damit gewonnenen Daten
können dann durch entsprechende Logarithmen neu berechnet werden.
Die Auswertung dieser Daten ergibt dann z.B. Fragmente die wie
folgt (im Klartext) aussehen können :
Dieser Datenstring ist zwar "lesbar" jedoch nicht zusammenhängend.
Die Leerstellen sind teilweise auch durch "falsche" Zeichen
aufgefüllt. Selbst Dokumente die mehrere Textseiten in diesem Format
enthalten sind für Datenrettungskunden in der Regel nicht verwertbar.
Wenn ein Kunde den Auftrag zur Datenrettung gibt, wünscht er die
Wiederherstellung der Daten in einem solchen Format, dass er diese
sofort nach der Rekonstruktion wieder verwenden kann. Dies war bei
den Daten der Festplatte des Augsburger Sachverständigen nicht
möglich und wurde daher auch in dieser Form in unserem Bericht vom
11. Juli 1996 zum Ausdruck gebracht.
CONVAR wurde zu keinem Zeitpunkt als Gutachter beauftragt. Die
Beurteilung ob die damals durch CONVAR gewonnenen Daten für die
Staatsanwaltschaft verwertbar gewesen wären oder nicht, hätte
ausschließlich durch die Staatsanwaltschaft oder den damit
beauftragten Gutachter erfolgen können.
CONVAR berechnete für Erstellung dieses "Diagnoseberichtes" die
damals gültige Diagnosepauschale in Höhe von DM 250,00 zzgl. MwSt.
Für die Übersendung der bereits aufbereiteten 7.901 MB Netto-Daten
wären weitere Kosten in Höhe von ca. DM 7.000,00 zu entrichten
gewesen. Auf die Übersendung der Daten und das dadurch zu
entrichtende Entgelt, wurde durch den Sachverständigen verzichtet.
Die Festplatte wurde auf schriftliche Anforderung durch den EDV
Sachverständigen am 14. August 1996 zurück gesendet.
Pressekontakt
CONVAR SYSTEME EUROPE Ltd.
Public Relation Department
Massachusetts Ave. 4600
66953 Pirmasens (Germany)
Email :  presse@convar.com
phone +49 (0)6331 / 268 213
fax   +49 (0)6331 / 268 390

Original-Content von: Convar Systeme Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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