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"Beckmann" am Montag, 6. Dezember 2010, im Ersten, um 22.45 Uhr

München (ots)

Sterbehilfe - wer darf bestimmen, wie wir sterben? Keine andere Frage belastet Angehörige, Ärzte und Betreuer so sehr wie die Entscheidung über ein würdevolles Sterben. Jetzt befasst sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit der deutschen Sterbehilfe-Praxis: Der 67-jährige Witwer Ulrich Koch klagt gegen die Bundesrepublik, nachdem Behörden seiner schwerstkranken Ehefrau den Erwerb einer tödlichen Medikamenten-Dosis zum Suizid verweigerten. Zwar stärkte der Bundesgerichtshof zuletzt das Recht auf menschenwürdiges Sterben - die aktive Sterbehilfe jedoch ist weiterhin strafbewehrt. Wie weit reicht das Selbstbestimmungsrecht eines sterbewilligen Patienten? Wo endet die Allmacht der Medizin? Sollte es einen Anspruch geben auf staatliche Hilfe beim schonenden Suizid?

Über diese Fragen diskutieren bei "Beckmann" folgende Gäste:

Ulrich Koch

Eine fast vollständige Lähmung, Ernährung über die Magensonde und künstliche Beatmung - Bettina Koch, Ehefrau von Ulrich Koch, erträgt ihren durch einen Sturz im Jahr 2002 entstandenen Zustand nicht mehr und will sterben. Als das Bundesinstitut für Arzneimittel ihr den Erwerb tödlicher Medikamente zum Suizid verweigert, fährt sie gemeinsam mit ihrem Mann 2005 in die Schweiz. Dort tötet sich Bettina Koch mit Hilfe der Organisation Dignitas selbst. Auf Wunsch seiner Frau will Ulrich Koch auch nach ihrem Tod von deutschen Gerichten festgestellt wissen, dass seiner Frau und ihm durch die Verweigerung der Herausgabe tödlicher Medikamente Unrecht getan wurde - ohne Erfolg. Jetzt aber hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Klage angehört - und die deutsche Sterbehilfe-Praxis steht auf dem juristischen Prüfstand. Begleitet wird Ulrich Koch von seinem Anwalt Detlef Koch.

Nikolaus Schneider (Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland) Der Amtsnachfolger von Margot Käßmann beurteilt die geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als ausreichend. Darüber hinausgehende aktive Sterbehilfe sei ethisch nicht vertretbar.

Dr. Michael de Ridder (Chefarzt der Rettungsstelle des Klinikums Am Urban in Berlin) Der Arzt fordert einen massiven Ausbau der Palliativmedizin und sagt: "Weg von der Lebenserhaltung um jeden Preis!" Stattdessen soll die ärztliche Beihilfe zum Suizid legalisiert werden.

Dr. Antje-Katrin Kühnemann (Medizinerin) Mehr als drei Jahrzehnte moderierte sie die TV-Ratgebersendung "Sprechstunde". Die Ärztin lehnt aktive Sterbehilfe ab.

Pressekontakt:

Redaktion: Tim Gruhl

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Frank Schulze Kommunikation,
Tel.: 040/55 44 00 300, Fax: 040/55 44 00 399
NDR Presse und Information, Iris Bents,
Tel.: 040/4156 2304, E-Mail: beckmann@ndr.de
Internet: www.DasErste.de/beckmann

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