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Kölner Stadt-Anzeiger: Präsident des Verfassungsgerichts für Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal/CSU-Rechtsexperte Geis reagiert skeptisch

Köln (ots)

/KARLSRUHE. Eine Übertragung wichtiger Gerichtsverfahren im Fernsehen hat Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, vorgeschlagen. "Wenn man nicht will, dass Filme über US-Geschworenenprozesse und Nachmittags-Gerichtshows das Bild der Be-völkerung über die deutsche Justiz prägen, dann muss man Bilder aus dem echten Gerichtsaltag zulassen," sagte Voßkuhle laut einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeiger" (Fretagausgabe). Bisher sind Fernsehaufnahmen aus Gerichtsprozessen in Deutschland verbten, um einen öffentlichen Pranger zu verhindern. Eine Klage des Nachrichtensenders NTV scheiterte im Jahr 2000 vor dem Bundesverfassungsgericht. "Aber das Gericht hat eine Ändrung der Gesetzeslage durch den Bundestag nicht verboten", erinnerte Voßkuhle. Der CSU-Rechtspolitiker Norbert Geis betrachtet die Idee des Präsidenten des Bundesverfas-sungsgerichts mit Skepsis. Er könne sich eine Fernseübertragung von Gerichtsprozessen allen-falls vorstellen, "wenn es um die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen auf Initiative etwa von Bundestagsfraktionen geht", sagte Geis dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Bei anderen Prozessen lehne er TV-Kameras ab. Durch die Fernsehöffentlichkeit könnten die Prozess-beteiligten "befangen werden und die Unmittelbarkeit des Verhältnisses von Gericht, Klägern, Angeklaten und Verteidigern verloren gehen".

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