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Kölner Stadt-Anzeiger: Brandenburgs Generalstaatsanwalt kritisiert Bundesverfassungsgericht Rautenberg: Rechtsextreme Verunglimpfung der Bundesflagge zu nachsichtig beurteilt

Köln (ots)

Der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg,
Erardo Cristoforo Rautenberg, hat dem Bundesverfassungsgericht 
falsche Nachsicht gegenüber rechtsextremen Verunglimpfungen der 
Bundesflagge vorgeworfen. "Es sollte Verfassungsgegnern nicht zu 
leicht gemacht werden, sich an unserem wichtigsten Staatssymbol zu 
vergreifen", schreibt Rautenberg im "Kölner Stadt-Anzeiger" 
(Dienstag-Ausgabe).
Karlsruhe hatte im September die Verurteilung eines mutmaßlichen 
Neonazis aufgehoben, der die Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold 
öffentlich als Schwarz-Rot-Senf" bezeichnete. Der Verurteilte habe 
offensichtlich an eine "Verunglimpfungstradition" der 
Nationalsozialisten anknüpfen wollen, so Rautenberg. Die Nazis hätten
in der Weimarer Republik Schwarz-Rot-Gold "als Symbol eines 
freiheitlich-demokratischen Deutschlands" verächtlich gemacht, indem 
sie "Gold" durch Gelb, Senf, Mostrich, Hühnerkacke oder schlicht 
Scheiße ersetzten.
Der Fall muss an diesem Donnerstag vor dem Amtsgericht Köln neu 
verhandelt werden. Nach Ansicht der Karlsruher Richter kann die 
genannte "historische Verknüpfung" im Bewusstsein der Bevölkerung 
nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden. Das Kölner Gericht müsse 
daher prüfen, "ob die Umschreibung der Farbe »Gold« als »Senf« in der
konkreten Situation eine empfindliche Schmähung beziehungsweise 
besondere Verächtlichmachung bedeutet".
Karlsruhe verkenne hier "den hohen Stellenwert der Bundesflagge", des
einzigen Staatssymbols mit Verfassungsrang, kritisierte Rautenberg, 
der auch Mitglied im brandenburgischen "Aktionsbündnis gegen Gewalt, 
Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit" ist. Die Begründung ihrer
Entscheidung durch die Karlsruher Richter nannte er "sparsam".
Hinweis: Beschluss  der 1. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 
15.09.08, Aktenzeichen 1 BvR 1565/05

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