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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Verjährungsfrist für Kindesmissbrauch:

Bielefeld (ots)

Soll die Verjährungsfrist für Kindesmissbrauch,
die am 18. Geburtstag des Opfers beginnt und in schweren Fällen 20 
Jahre beträgt, verlängert werden?
Noch bevor die Diskussion richtig in Gang kommt, hat sich 
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP 
festgelegt - und Nein gesagt. Ihr Argument: Nach 30, 40 Jahren lasse 
sich ein Sachverhalt kaum noch aufklären.
Die Ministerin irrt. Vor dem Landgericht München II wird gerade John 
Demjanjuk der Prozess gemacht - 67 Jahre, nachdem er als Wachmann im 
Vernichtungslager Sobibór in 27 900 Fällen Beihilfe zum Mord 
geleistet haben soll. Dass der Greis vor Gericht steht, liegt daran, 
dass der Bundestag 1969 die Verjährung für Völkermord und 1979 für 
Mord abgeschafft hatte. Seitdem gilt (auch rückwirkend): Mord 
verjährt nicht.
Die Zeit heilt nicht alle Wunden. Wer in diesen Tagen die oft unter 
Tränen vorgebrachten Schilderungen der Missbrauchsopfer hört, kann 
erahnen, warum manches Opfer Jahrzehnte gebraucht hat, um über das 
Erlebte zu sprechen. Deshalb sollten diesen Menschen die Chance zu 
einer gerichtlichen Aufarbeitung bekommen.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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