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Westfalen-Blatt

Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld schreibt zur Sterbehilfe:

Bielefeld (ots)

Die Mahnung im Artikel 1 unseres Grundgesetzes
ist eindringlich: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu 
achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.« 
Der Bundesrat hat es am Freitag versäumt, diesem Auftrag 
nachzukommen. Seit mehr als zwei Jahren liegt der Gesetzentwurf zum 
Verbot organisierter Sterbehilfe vor. Geschehen ist bislang nichts.
Es darf nicht geduldet werden, dass verzweifelte Menschen 
vorgeblichen Wohltätern vom Schlage eines Roger Kusch in die Hände 
fallen, der auf widerliche Weise den Freitod als probaten Ausweg aus 
tiefen Lebenskrisen anpreist. Die Würde des Menschen gilt bis 
zuletzt. Verzweifelte brauchen Beistand, Schwerstkranke eine wirksame
Schmerzmedizin. Familien und ehrenamtliche Helfer vermögen viel 
aufzufangen, doch allein sind sie überfordert.
Woran es in Deutschland fehlt, zeigen Zahlen der Hospizstiftung: Von 
den 820 000 im vergangenen Jahr gestorbenen Menschen erhielten gerade
einmal 6,2 Prozent eine dauerhafte Begleitung auf dem letzten 
Lebensweg. In den USA und in Skandinavien sind es mehr als 40 Prozent
- und das seit Jahren.
Hier muss gehandelt werden. Sonntagsreden sind überflüssig und 
unwürdig.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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